Gemäss SP, Grünen, GLP und AL gebe es neue Erkenntnisse. So habe das Bundesgericht im Oktober 2022 entschieden, dass das kantonale Gesetz bei der Nationalitäten-Nennung nur bei Vermissten und Unfallopfern anwendbar sei, nicht aber bei Tätern. Dort gelte die nationale Strafprozessordnung.
Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalität, sagte Serap Kahriman (GLP) an der Sitzung vom Mittwoch zum Vorstoss. Luca Maggi (Grüne) sagte, der Kanton dürfe der Polizei diese Vorschrift gar nicht machen.
Stephan Iten (SVP) erinnerte daran, dass sich das kantonale Stimmvolk für die Nennung ausgesprochen hatte. Die rot-grünen Parteien seien schlechte Verlierer.
Der Stadtrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) sagte, sie finde es falsch, dass die Nationalität immer genannt werden müsse. So würden nur Vorurteile bestärkt.
Ein gegenteiliges Postulat der SVP lehnte der Gemeinderat am Mittwoch klar ab. Dieses verlangte auch die Nennung des Aufenthaltsstatus in den Polizeimeldungen. Samuel Balsiger (SVP) begründete den Vorstoss damit, dass Kriminalität doch etwas mit der Herkunft zu tun habe. Das zeige die Mehrheit von Ausländern in den Gefängnissen.
Der Vorstoss sei gefährlich und fördere die Ausländerfeindlichkeit, sagte Marcel Tobler (SP). Mehrere Redner warfen der SVP Rassismus vor.
Die Nationalitäten-Nennung wurde nach dem angenommen Gegenvorschlag zu einer SVP-Initiative im März 2021 vorgeschrieben. In der Stadt Zürich lehnten die Stimmberechtigten beide Anliegen ab.
Die SVP lancierte die Initiative, nachdem die Stadtpolizei gemäss dem Willen der lokalen Politik die Nationalität von Tätern nicht mehr automatisch nennen durfte.
(SDA)