Die Kantonspolizei Zürich hat die Reduktion der Bellerivestrasse von vier auf zwei Spuren abgelehnt. Die Stadt Zürich wird wohl Rekurs einlegen. Der Versuch ist aber sicher verschoben.
Das Vorgehen der Stadt verstosse gegen Bundesrecht und kantonales Recht, teilte die Kantonspolizei Zürich am Donnerstag mit. Sie kritisiert, dass die Stadt ohne Einbezug des Kantons den Versuch habe durchführen wollen. Auch der Regierungsrat hatte dies in der Vergangenheit bemängelt.
«Einmalige Chance vertan»
Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) bedauert den Entscheid, nur zwei Monate vor dem Start des Versuchs. «Eine einmalige Chance wird vertan», wird sie in einer Mitteilung zitiert. Simulationen hätten gezeigt, dass eine solche Reduktion der Fahrspuren keine Nachteile auf die angrenzenden Quartiere und Gemeinden hat. Voraussichtlich werde die Stadt Rekurs einlegen.
Die Kantonspolizei sei nach Meinung der Stadt transparent miteinbezogen worden. Auch Nachbargemeinden, Quartierbewohner und Interessensverbände seien angehört worden. Dabei habe Rykart viel Zuspruch erhalten.
Die Bellerivestrasse müsse in wenigen Jahren erneuert werden, weil die Werkleitungen marode seien. Die bestehenden vier Spuren wären nach heutiger Norm zu schmal, heisst es in der Mitteilung der Stadt Zürich.
Der Versuch beinhalte diverse bauliche Massnahmen, wie die Einrichtung einer Rampe, Trottoirabsenkungen, die Aufhebung und Änderung von Mittelinseln, die Verbreiterungen und Umnutzungen der Bankette, hält die Kantonspolizei fest. Eine Ausschreibung, die Einsprachen möglich gemacht hätte, wäre gemäss Kantonspolizei nötig gewesen.
Kantonspolizei hält Versuch für unverhältnismässig
Die Kantonspolizei bezeichnet die Bellerivestrasse als Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt Zürich geplante Spurabbau würde neue Verhältnisse schaffen, welche Auswirkungen auf den Verkehr auch ausserhalb der Stadt Zürich hätten.
In ihrer Verfügung bezeichnet die Kantonspolizei den Versuch als «nicht verhältnismässig» und nicht im öffentlichen Interesse. Pendler müssten während den acht Monaten des Versuchs mit einer Verlängerung der Fahrzeit um sechs Minuten rechnen.
Die Dienstabteilung Verkehr der Stadt habe auch keine Stellungnahmen der anderen betroffenen Gemeinden und Interessenverbände eingereicht, bemängelt die Kantonspolizei. Entsprechend sei kein überwiegendes öffentliches Interesse erkennbar. Bürgerliche Politiker, das Gewerbe und die Gemeinden Zollikon und Küsnacht hatten unter anderem gegen den Versuch protestiert.
Kritisiert wird auch die Kooperation der Stadt. So seien unterschiedlich lange Teilstücke für den Versuch bezeichnet worden. Auch seien Unterlagen und Pläne erst auf mehrfache Nachfrage korrekt eingereicht worden, heisst es in der Verfügung.
Die Stadt Zürich kann die Verfügung bei der Sicherheitsdirektion anfechten. Sie will mit dem Versuch im Hinblick auf Bauarbeiten zeigen, dass sich der Verkehr zwischen Bellevue und Tiefenbrunnen statt mit je zwei Fahrspuren in beide Richtungen auch mit je einer abwickeln lässt. (SDA)