Seit ein paar Jahren sind Drohnen am Himmel über Schweizer Städten omnipräsent. Viele nutzen sie, um Videos zu drehen oder Bilder zu schiessen. An der Street Parade sollte man seine Drohne jedoch zu Hause lassen, denn über grossen Menschenansammlungen ist es verboten, sie steigen zu lassen. Ohne Bewilligung darf eine Drohne nur bis maximal 100 Meter Entfernung von einer Menschenmenge geflogen werden.
Falls die Stadtpolizei Zürich aber trotzdem eine Drohne über der Menge an der Street Parade entdecken sollte, wird die verantwortliche Person gebüsst – wenn sie denn auch gefasst wird. Denn in der Menge kann es schwierig werden, den Lenker der Drohne zu finden.
Die Drohne kann nicht vom Himmel geholt werden
«Falls ein Polizist eine Drohne am Himmel entdecken sollte, schauen wir, dass wir denjenigen finden, der die Drohne steuert», sagt Michael Walker, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. «Wenn man die Person findet, gibt es eine Meldung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt.» Eine Möglichkeit, die Drohne vom Himmel zu holen oder zu verhindern, dass man sie steigen lassen kann, hat die Stadtpolizei Zürich nicht.
Busse von mehreren Hundert Franken
Walker betont jedoch, dass die Stadtpolizei bisher an der Street Parade noch nie ein Problem mit Drohnen hatte: «Uns sind keine solchen Vorfälle bekannt», sagt er.
Wer von der Polizei erwischt wird, erhält eine Anzeige und muss mit einer Busse von mehreren Hundert Franken rechnen. Je nachdem wie schwer der Fall ist und wie viele Personen in Gefahr gebracht wurden.