Auf einen Blick
- Polizei stoppt schmerzhafte Haartransplantation in Zürich
- Eingriff von zwei türkischen Krankenschwestern durchgeführt, als Ärztinnen vorgestellt
- Beschuldigte sollen mit 10 Monaten Freiheitsstrafe und 1000 Franken Busse bestraft werden
- Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Geschäftsführer zu einer Geldstrafe von 5400 Franken und einer Busse verurteilt
Bei einer Haartransplantation im November 2022 in Zürich soll so einiges schiefgelaufen sein. Erst die Polizei setzte dem für den Patienten äusserst schmerzhaften Treiben ein Ende. Am Montag standen die beiden Verantwortlichen vor dem Bezirksgericht Zürich.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Geschäftsführer (32) des Unternehmens für Haartransplantationen wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz sowie wegen einer Übertretung des Gesundheitsgesetzes. Er wurde mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken bestraft.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 32-jährigen Geschäftsführer sowie einem 44-jährigen Angestellten unter anderem Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Am 25. November 2022 sollen sie in den Geschäftsräumlichkeiten der Haartransplantations-Firma, an der noblen Zürcher Bahnhofstrasse, einen Eingriff durchgeführt haben lassen. Geplant war ein operativer Eingriff am Kopf eines Mannes, der eine Haartransplantation wünschte.
Spritzen wirkten nicht
Gemäss Anklage wurde der Eingriff von zwei Krankenschwestern, ebenfalls türkischer Staatsangehörigkeit, durchgeführt. Sie wurden dem Geschädigten zuvor als Ärztinnen vorgestellt. Der Mann soll trotz lokaler Betäubung starke Schmerzen gehabt haben. Daraufhin soll er weitere Spritzen verabreicht bekommen haben, die aber ebenfalls nicht wirkten.
Gemäss Anklageschrift hätte bei dieser Art von Eingriff zwingend eine Ärztin oder ein Arzt dabei sein müssen, um bei Komplikationen eingreifen zu können. Zudem habe es bei der Operation, die in einem Büroraum stattfand, auch Probleme mit Sterilität und Hygiene gegeben.
Die beiden Krankenschwestern, die den Eingriff durchführten, standen bereits im Juni vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie wurden zu acht, beziehungsweise achteinhalb Monaten Freiheitsstrafen bedingt verurteilt.