Anfang dieses Jahres erhielt ein 27-jähriger Pole wegen Betrugs eine achtmonatige Haftstrafe aufgebrummt und wurde danach ausgeschafft. Zu früh, berichtet SRF. Eigentlich sollte er insgesamt zwölf Monate absitzen.
So kam es zur Justiz-Panne: Im Sommer 2016 versuchte der Pole gemeinsam mit einem Komplizen, eine Rentnerin aus Volketswil ZH um mehrere Tausend Franken zu erleichtern. Sein Komplize gab sich am Telefon als Bekannter aus und bat die Frau um 31’000 Franken. Der Pole sollte das Geld abholen. Doch die Rentnerin wurde misstrauisch und schaltete die Polizei ein – der Mann wurde geschnappt und angezeigt.
«Aus Versehen früher entlassen»
Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn Anfang dieses Jahres zu acht Monaten Haft. Dem Staatsanwalt war dieses Urteil aber noch zu mild – er legte Berufung ein. Und das mit Erfolg: Im Juli 2017 wurde die Strafe vom Zürcher Obergericht auf zwölf Monate verlängert.
Doch zum Zeitpunkt des zweiten Urteils war der 27-Jährige gar nicht mehr im Land. Nachdem er acht Monate abgesessen hatte, wurde er in seine Heimat ausgeschafft – noch bevor das zweite Urteil rechtskräftig wurde. Offenbar wurde der Verurteilte aus Versehen zu früh entlassen, wie das Zürcher Amt für Justizvollzug gegenüber SRF mitteilt.
Das Problem sei, dass das Amt für Justizvollzug bei einem vorzeitigen Strafvollzug nicht für die Entlassungen zuständig sei. Bei schweren Verbrechen könnte so etwas nie passieren, da viel mehr Instanzen beteiligt seien. Dennoch: Als Reaktion werden nun die entsprechenden Formulare klarer gestaltet. (hah)