Peter B. verurteilt
Perversling schnüffelte an Mädchen-Füssen

Peter B.* bezahlte junge Mädchen dafür, an ihren Füssen riechen zu dürfen – er befriedigte sich dabei. Jetzt wurde er vor dem Bezirksgericht Zürich dafür verurteilt.
Publiziert: 04.09.2012 um 16:59 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:20 Uhr
Von Désirée Petek

Wenn man ihm auf der Strasse begegnen würde, würde man von diesem unscheinbaren, blonden Mann kaum denken, dass er heute vor dem Bezirksgericht Zürich wegen sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen wurde.

Peter B. (44) wirkt nervös. Trotz der happigen Anklage gilt seine grösste Sorge seiner Frau. «Ich habe Angst, dass meine Frau von der Anklage erfährt, dann hätte ich nämlich wirklich ein Problem», sagt der Angeklagte. «Sie weiss nicht, dass ich einen Fuss-Fetisch habe.»

Am 12. September 2007 überredet Peter B. am Ufer des Schiffländeplatzes in Zürich zwei Mädchen (damals 15 und 16 Jahre alt) dazu, ihm für fünfzig Franken ihre Füsse ins Gesicht zu strecken. Als die Fünzehnjährige seinem Wunsch nachkommt, soll er laut Staatsanwalt unter der Jacke, die auf seinen Oberschenkeln lag, onaniert haben. Die beiden Mädchen flüchten und zeigen den Fussfetischisten bei der Polizei an.

Junge Mädchen sind einfacher zu überreden

Peter B., der selbst eine Tochter (8) hat, versucht zu beschwichtigen: «So wie für meine Kollegen grosse Busen etwas Schönes sind, waren es für mich immer Füsse». Dass er auf Minderjährige steht, bestreitet er allerdings vehement: «Es war schlichtweg einfacher, junge Mädchen zu so einer Handlung zu überreden als erwachsene Frauen.»

Peter B. streitet auch ab, onaniert zu haben. Was genau er mit seinen Händen gemacht hat, kann er allerdings nicht sagen. «Es ist schon so lange her. Möglicherweise hatte ich die Hände unter meiner Jacke. Aber ich habe bestimmt nicht onaniert oder mich sonst irgendwie öffentlich berührt, daran würde ich mich doch erinnern!»

So betont er denn auch immer wieder: «Es tut mir leid, was ich getan habe und ich will mich dafür entschuldigen. So etwas macht man nicht und ich sehe ein, dass ich dafür bestraft werden soll. Allerdings möchte ich nicht für etwas bestraft werden, das ich nicht getan habe.»

Richter: «Reden Sie mit Ihrer Frau!»

Die ganze Angelegenheit scheint scheint Peter B. heute peinlich zu sein. «Es war vermutlich ein Fehler, es meiner Frau nicht von Anfang zu gestehen. Aber es ist auch nicht so, als dass ich das unbedingt brauche, das mit den Füssen. Wir haben zu Hause ganz normalen Sex. Wir haben es doch so gut miteinander, wir arbeiten sogar zusammen.»

Peter B. hat nach der Anzeige freiwillig drei Therapie-Sitzungen besucht. Allerdings nicht bei einer anerkannten Psychotherapeutin, sondern bei einer Frau die gemäss dem Richter «wohl eher so etwas wie eine Ernährungsberaterin» sei.

Nach Meinung des Richters ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Mädchen dem Mann etwas anhängen wollen. Er hält ihre übereinstimmenden Aussagen, der Mann habe «sich mit eindeutigen Handbewegungen einen runtergeholt» deshalb für glaubwürdig.

So wird Peter B. jetzt, neben einer Busse von 2500 Franken und einer bedingten Geldstrafe, eine ambulante Psychotherapie auferlegt. Und er bekommt noch den gut gemeinten Ratschlag des Richters mit auf den Weg: «Reden Sie doch mit Ihrer Frau über Ihre Vorliebe für Füsse!»

* Name geändert

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