Opfer 13 bis 24 Jahre alt
Zug-Masturbierer Amar I. muss die Schweiz verlassen

Amar I. masturbierte mehrfach vor Teenagern im Zug, einer jungen Frau strich er mit seinem Penis übers Gesicht. Dafür erhält der Tamile einen Landesverweis von fünf Jahren und muss 32 Monate ins Gefängnis.
Publiziert: 24.06.2021 um 17:48 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2021 um 07:39 Uhr
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Amir I. muss die Schweiz fünf Jahre verlassen.
Foto: Philippe Rossier

Amar I.* verging sich im Januar 2017 im Zug von Winterthur nach Zürich an einer schlafenden Frau (26). Der Tamile packte seinen Penis aus, strich der damals 22-Jährigen übers Gesicht. Als sein Opfer aufwachte, flüchtete er aus dem Zugabteil. Es war nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass sich Amir I. an Frauen verging. Vom Bezirksgericht Zürich kassierte er wegen Schändung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und Exhibitionismus insgesamt zwei Jahre und acht Monate Knast. Zudem wurde er zu 5 Jahren Landesverweis verurteilt.

Der Tamile zog das Urteil weiter. Doch das Zürcher Obergericht stützte die Vorinstanz vollumfänglich. Amar I. erhielt einen Landesverweis von fünf Jahren. Zudem eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 20 Franken. Ausserdem wurde eine ambulante Massnahme für die Behandlung einer psychischen Störung angeordnet.

Amar I. bettelte vergeblich

Der 39-Jährige hatte zuvor an das Gericht appelliert, es doch bitte bei einer geringfügigen Strafe zu belassen. Er versuche zu arbeiten und die Vergangenheit hinter sich zu lassen, sagte der Mann vor dem Zürcher Obergericht. «Ich will nicht als Verbrecher sterben.»

Der Mann aus Sri Lanka, der seit zwölf Jahren in der Schweiz lebt und drei Töchter hat, beteuerte in der Berufungsverhandlung mehrmals, dass er seine Fehler bereue. Mehrmals betonte er, dass so etwas sicher nicht mehr vorkomme. Und er sagte den Richtern mehrmals, dass er «Eure Gesetze beachten» wolle.

Wort gebrochen

Dasselbe habe er schon in seinem Schlusswort vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, im Januar 2020 gesagt, hielt ein Richter fest. Wenige Monate später habe er wieder delinquiert.

Eine Vorstrafe sei mittlerweile gelöscht, aber sieben, die letzte vom Dezember 2020, seien im Strafregister noch enthalten, merkte ein weiterer Richter an. Bislang seien nur Geldstrafen verhängt worden, das habe den Beschuldigten offenbar nicht beeindruckt.

Behandlung beeindruckte Gericht nicht

Dieser bat um eine letzte Chance. Beim nächsten Mal, meinte er, «können Sie mich bestrafen, wie Sie wollen». Dessen Anwalt plädierte auf eine leicht geringere Freiheitsstrafe - anstelle der vom Bezirksgericht Zürich verhängten 32 Monate verlangte er 26 Monate.

So sei sein Mandant vom Vorwurf des Exhibitionismus freizusprechen; der Mann sei durch seine Störung zu den Taten gedrängt worden, nun sei er in Behandlung. Und um seinem Mandaten den Kontakt zu seinen Töchtern zu ermöglichen, sei auch von einem Landesverweis abzusehen.

Vor 13- und 15-Jährigen masturbiert

Die Delikte an sich waren dabei unbestritten. Nebst dem Vorfall mit der schlafenden Frau befriedigte er sich in mehreren Fernzügen vor 13- und 15-jährigen Mitreisenden.

Er habe Drogen konsumiert, viel Alkohol getrunken, sagte der Beschuldigte. Er sei in Therapie und hoffe, sein Leben in den Griff zu kriegen. «Wenn ich dieses Gericht verlasse, werde ich als anständiger Mensch leben.»

Diese Beteuerungen seien allenfalls ernst gemeint, hielt der vorsitzende Oberrichter in einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung fest. Aber bei so vielen Vorstrafen und einem Gutachten, das von einer hohen Rückfallgefahr spreche, könne nicht auf derartige Versprechungen abgestellt werden. «Man muss Ihnen eine schlechte Prognose stellen.» (SDA/vof)

*Name geändert

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