Im Fall um die umstrittene Absage des Alba-Festivals in Zürich hat das Verwaltungsgericht nun entschieden: Die Absage des Anlasses durch den Regierungsrat war diskriminierend. Fehr hatte die entsprechende Verfügung nur zwei Tage vor dem Event erteilt.
Das Alba-Festival hätte im Jahr 2021 auf der Hardturmbrache stattfinden sollen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschied Fehr als Regierungspräsidentin, dem Anlass keine Bewilligung zu erteilen. Das Festival richte sich «primär an eine stark betroffene Community», begründete die Regierung damals ihren Entscheid.
Die Veranstalter warfen Fehr daraufhin Diskriminierung vor, weil der Widerruf der Bewilligung explizit mit einer hohen Infektionsrate innerhalb der albanischen Zielgruppe begründet wurde, und zogen gegen den Regierungsrat vor Gericht.
Fehr entschuldigte sich direkt nach Absage
Niemand verliere gern vor Gericht, auch sie nicht, schrieb Fehr am Montag dazu auf LinkedIn. Sie sei dennoch froh über dieses Urteil. Es sei gut, zu wissen, dass das Verwaltungsgericht bei Fragen der Diskriminierung einen strengen Massstab setze.
Bereits nach der kurzfristigen Absage hatte sich Fehr entschuldigt. Sie kündigte auch eine unabhängige Untersuchung durch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) an. Diese pflichtete dem Gerichtsurteil bei.