Nicht mehr als 15 Personen
Gericht erklärt Zürcher Demo-Verbot für verfassungswidrig

Der Zürcher Regierungsrat entschied im März, dass Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verboten bleiben. Nun sagt das Zürcher Verwaltungsgericht: Der Entscheid verstösst gegen die Bundesverfassung.
Publiziert: 06.05.2021 um 11:05 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 14:05 Uhr
Das Verwaltungsgericht in Zürich.

Das Verbot von Kundgebungen ab 15 Personen unter Covid-19 verstösst gegen die Bundesverfassung. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Die Beschränkung der zulässigen Teilnehmerzahl durch den Zürcher Regierungsrat stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar, urteilen die Richter. Ein solcher sei nur zulässig, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs erfüllt sind. Bei Corona sei dies derzeit nicht erfüllt, da es Maskenpflicht an allen Kundgebungen gebe und Bewilligungen im Einzelfall verweigert werden könnten.

Demonstranten fordern Rückzug von Strafen

Das Verwaltungsgericht gab damit neun Personen eines linken Bündnisses aus dem Umfeld von Klimastreik und Frauendemos Recht, die gegen das faktische Demonstrationsverbot geklagt hatten.

Sie nehmen ihren Sieg in einer Mitteilung erfreut zur Kenntnis. Bis heute seien insgesamt an die Tausend Verzeigungen wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung ausgesprochen worden. Diese müssten nun zurückgezogen werden, fordern sie.

Ob dies getan wird, ist offen. Dafür verantwortlich wären die Statthalterämter. Der Kanton selber will das Urteil nun zuerst grundsätzlich analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, hiess es beim Regierungsrat auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zahl zuvor auf 100 Teilnehmer erhöht

Der Zürcher Regierungsrat beschloss am 19. März 2021, das in der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie enthaltene Verbot von Kundgebungen im öffentlichen Raum mit mehr als 15 Personen um einen Monat zu verlängern. Dagegen erhoben neun Personen im April Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht.

Allerdings ist die Regelung seit 18. April 2021 nicht mehr in Kraft. Sie wurde von einer neuen Bestimmung abgelöst, welche die Teilnehmerzahl auf 100 Personen festlegt.

Regierungsrat prüft Sachverhalt

In einer Stellungnahme nimmt der Zürcher Regierungsrat Kenntnis vom Entscheid und betont, dass die aktuelle Regelung nicht betroffen ist. Man werde den Sachverhalt prüfen und analysieren. Die Covid-19-Verordnung des Kantons Zürich enthalte seit dem 10. Dezember 2020 aus epidemiologischen Gründen unter anderem Einschränkungen im Bereich von Kundgebungen. Nach Ansicht des Regierungsrates hat sich die bisherige Regelung in der Praxis bewährt. Sie habe dazu geführt, dass im Kanton Zürich keine Massendemonstrationen stattgefunden haben. Aus epidemiologischer Sicht spiele es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonst wie entstehen.

Hier hat der Bund jedoch eine andere Ansicht: Er unterscheidet explizit zwischen «Veranstaltung» und «Kundgebung». Für «Veranstaltungen», also etwa Strassenfeste, gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für «Kundgebungen» hingegen gibt es mittlerweile keine Personenbeschränkung mehr, weil es dabei um die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäusserungsfreiheit gehe.


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