Mit dem neuen Gesetz, das die Zürcher Stimmberechtigten 2020 angenommen hatten, wird das Taxi- und Limousinenwesen kantonal einheitlich geregelt. Anbieterinnen und Anbieter von Taxidiensten benötigen eine kantonale Taxibewilligung, für Limousinendienste besteht eine Meldepflicht.
Taxifahrerinnen und -fahrer müssen nachweisen, dass sie über genügend deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Berechnung des Fahrpreises wird vereinheitlicht.
Wie die Taxilampe und die Plakette aussehen müssen, ist genau geregelt. So muss die Lampe 307 Millimeter breit sein und in schwarzer Schrift vertikal und mittig positioniert mit «TAXI» beschrieben sein. Auch die Schriftart ist vorgegeben.
Weitere Angaben dürfen nicht vorhanden sein, es kann aber links eine Zusatzbeleuchtung in Grün/Orange angebracht werden (20 Millimeter). Die Plakette für Limousinen ist quadratisch mit einer Seitenlänge von 60 Millimetern.
Bei Verstössen werden Ordnungsbussen fällig. So kostet beispielsweise eine vorschriftswidrige Taxilampe oder das Ausführen von Taxidiensten ohne Lampe 80 Franken. Eine Busse in gleicher Höhe gibt es auch für fehlende oder falsch angebrachte Plaketten an Limousinen.
Wenn die Taxilampe bei Privatfahrten oder beim Parkieren auf einem öffentlichen Parkplatz in Sichtweite eines Taxistandes nicht ausgeschaltet wird, werden 100 Franken fällig.
Es gilt eine Übergangsbestimmung. So bleiben gültige kommunale Bewilligungen längstens für zwei Jahre in Kraft,
(SDA)