Bespuckt und beschimpft: Die Szenen, die sich am Abend des 4. Juli 2015 im Zürcher Quartier Wiedikon abspielten, zeugen von blankem Hass. 20 Rechtsextreme ziehen nach einem Polterabend in einem Mob durch Zürich (BLICK berichtete). Sie pöbeln zwei Juden an und rufen «Heil Hitler» – Neonazi Kevin G.* (30) soll dazu den Arm zum Hitler-Gruss ausgesteckt und einen der Juden angespuckt und geschubst haben.
«Scheissjude», «Wir werden euch alle vergasen», «Wir schicken euch nach Auschwitz»: Diese verbale Attacke wurde bis anhin Kevin G. zugeschrieben. Deswegen muss sich der Sänger der Rechtsrock-Band Amok am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Doch jetzt hat der Fall, in dem der Urteilsspruch unmittelbar bevorsteht, eine neue Wendung genommen.
Neue Anklageschrift: Nur Mittäter statt Haupttäter?
Der mehrfach vorbestrafte Neonazi aus dem Zürcher Oberland war bis anhin als Haupttäter angeklagt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft eine neue Anklageschrift, eine Eventualanklage eingereicht, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Aus dem Dokument lässt sich schlussfolgern, dass eine eindeutige Identifikation des Amok-Sängers Kevin G. als Haupttäter nicht einwandfrei nachweisbar ist. Wohl aber eine Mittäterschaft seitens des Amok-Sängers. Deswegen wird von der Staatsanwaltschaft nach wie vor das gleiche Strafmass gefordert wie in der Hauptanklage. Dies lautete auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeiten in Höhe von 1000 Franken.
Kevin G. drohen 28 Monate Knast
Der Verteidiger von Neonazi Kevin G., Jürg Krumm, interpretiert die neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft laut «Tages-Anzeiger» dahingehend, dass seinem Mandaten die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Deswegen plädiert Krumm, der für die Kanzlei des Zürcher Strafverteidigers Valentin Landmann tätig ist, für einen Freispruch für seinen Mandanten.
Im Fall eines Schuldspruchs droht Kevin G. abermals ein Gefängnisaufenthalt. Denn der Neonazi wurde 2013 vom Kreisgericht See-Gaster im Kanton St. Gallen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 12 Monate seiner Strafe sass er damals hinter Gittern ab. Für die restlichen 18 Monate wurde ihm eine fünfjährige Probezeit auferlegt. Doch weil G. laut Staatsanwaltschaft trotzdem wieder straffällig wurde, soll er jetzt für 28 Monate in den Knast. (rad)
*Name der Redaktion bekannt