Nadja R. (34) erschoss ihren Freund Luis C. (†34)
5 Jahre Knast für Godzilla-Killerin

Mitte November 2012 tötete Nadja R. (34) ihren On-off-Freund Luis C.* (†34) - genannt Godzilla – mit fünf Schüssen. Jetzt hat sie das Gericht deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Publiziert: 12.03.2015 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:32 Uhr
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Nach den tödlichen Schüssen sperrte die Polizei den Tatort in der Wehntalerstrasse in Zürich-Affoltern weiträumig ab.
Foto: newpictures.ch

Die verhängnisvolle Tat geschah am 17. November 2012: Nadja R.* (34) besucht ihren On-Off-Freund Luis C.* (†34), einen Türsteher und Kampfsportler mit Übernamen Godzilla, in seiner Wohnung an der Wehntalerstrasse in Zürich-Affoltern. Sie hat eine Pistole dabei.

Nach einem Streit tötet sie ihn mit fünf Schüssen. Selbst als der 115-Kilo-Mann am Boden liegt, hört sie nicht auf, schiesst immer weiter.

Aus Notwehr, wie ihr Verteidiger sagt – und deshalb einen Freispruch fordert? Oder war es eine vorsätzliche Tötung, wie der Staatsanwalt meint und Nadja R. deshalb für 13 Jahre in den Knast schicken will?

Heute hat das Bezirksgericht Zürich sein Urteil gefällt. Es verhängte gegen Nadja R. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Es ist das vom Gesetz als Minimum vorgesehene Strafmass bei vorsätzlicher Tötung.

Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, befand aber, die Frau habe übertrieben reagiert - ein Notwehr-Exzess also. Die beiden letzten Schüsse, bei denen der angeschossene Mann schon bewusstlos am Boden lag, stufte es als vorsätzliche Tötung ein.

Die Richter attestierten der Angeklagten mehrere Milderungsgründe. So habe sie die Tat nicht geplant. Die Schüsse seien Höhepunkt eines Beziehungskonflikts in einer schwierigen Beziehung gewesen.

Nadja R. habe die Schüsse gestanden, habe sich auch kooperativ verhalten und eine «gewisse Reue» gezeigt. Der Gutachter attestierte ihr eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit.

Der in Brasilien lebenden Mutter des Opfers muss die Angeklagte, die bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen.

Ob die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterziehen, ist noch nicht bekannt. (bau/SDA)

* Namen der Redaktion bekannt

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