Nach übler Attacke im Zug auf GC-Fans
Sechs FCZ-Hooligans verhaftet

Nach einem Cup-Spiel in Wettswil a.A. im August bestiegen FCZ-Hooligans einen mit GC-Fans gefüllten Zug, zogen die Notbremse und attackierten die Grasshopper-Sympathisanten. Im Zuge der Ermittlungen konnten jetzt sechs junge Schweizer verhaftet werden.
Publiziert: 13.09.2022 um 16:10 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2022 um 08:48 Uhr
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Im Bahnhof Weihermatt (Gemeindegebiet Urdorf) bestiegen die FCZ-Hooligans einen Zug mit vielen Grasshopper-Fans und attackierten diese.
Foto: Google maps

Ende August nahm ein Cup-Spiel in Zürich ein unschönes Ende: Nach einem Match in Wettswil am Albis attackierten FC Zürich-Hooligans Fans des rivalisierenden Fussballclubs GC.

Im Bahnhof Weihermatt (Gemeindegebiet Urdorf) bestiegen die FCZ-Anhänger einen Zug, in dem sich viele Grasshopper-Fans befanden. Die Hooligans zogen die Notbremse und griffen daraufhin die GC-Sympathisanten an. Jetzt konnten sechs Anhänger des FC Zürich verhaftet werden.

Täter sind Schweizer zwischen 18 und 26 Jahren

Wie die Kantonspolizei Zürich mitteilt, konnte man die mutmasslichen Täter vergangene Woche festnehmen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Attacke vom 20. August 2022 beteiligt gewesen zu sein. Bei dem Vorfall hatten sich nicht nur fünf Personen verletzt, sondern es entstand auch ein Sachschaden von mehreren zehntausend Franken.

Bei den Verhafteten handelt es sich um sechs Schweizer im Alter zwischen 18 und 26 Jahren. Sie müssen sich nun wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, Sachbeschädigungen, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie weitere strafbare Handlungen verantworten.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen die sechs Beschuldigten eröffnet. Zudem habe das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft für fünf der sechs verhafteten Männer Untersuchungshaft angeordnet. Für den sechsten Beschuldigten habe man anstelle von Untersuchungshaft eine Ersatzmassnahme angeordnet. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Personen, welche Angaben zum Vorfall oder zu weiteren möglichen Tätern machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich in Verbindung zu setzen. (dzc)


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