Nach Störaktionen
Geldstrafen für «Junge Tat»-Mitglieder

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sechs Mitglieder der «Junge Tat» wegen zahlreicher Delikte, darunter Rassendiskriminierung und Landfriedensbruch. Die Vorfälle umfassen Störungen bei einer Dragqueen-Vorlesestunde und einem Pride-Gottesdienst.
Publiziert: 30.09.2024 um 10:17 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2024 um 13:24 Uhr
Mitglieder der Jungen Tat haben in Zürich LGBTQ-Veranstaltungen ins Visier genommen. Nun wurden die Rechtsextremisten dafür verurteilt.

Auf einen Blick

  • Strafuntersuchungen gegen sechs Mitglieder der «Junge Tat»
  • Delikte umfassen Rassendiskriminierung, Nötigung und Sachbeschädigung
  • Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen verhängt
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Marian NadlerRedaktor News

Die Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl gegen sechs Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» haben eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert. In der Periode zwischen Februar 2022 und April 2024 konnte den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich auch um die Störaktion vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder sowie die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.

Je nachdem, bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.

Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich in einer Mitteilung schreibt.

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