Nach Krawallnacht in Zürich
Polizisten wollen Body-Cams gegen die Chaoten

Die Krawall-Nacht in Zürich könnte zum Umdenken führen: Der Polizistenverband will den Einsatz von an der Polizisten-Ausrüstung befestigten Mini-Kameras prüfen.
Publiziert: 14.12.2014 um 20:29 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:36 Uhr
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Es gäbe die Variante einer Mini-Kamera an der Brille ...
Foto: taser.com/flex

Gewalttätige Angriffe gehören zum Berufsrisiko für Polizisten. Das zeigte nicht zuletzt der Saubanner-Zug, der am Freitagabend Zürich verwüstete. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, reagiert jetzt der Polizistenverband VSPB.

Er prüft, Polizisten mit sogenannten Body-Cams auszurüsten. Das sind Videokameras, die an der Ausrüstung befestigt werden und das Geschehen aus der Perspektive der Beamten aufzeichnen.

Wegen Rassenunruhen will USA Bodycam-Einsatz forcieren

Im Januar wird sich eine Arbeitsgruppe dem Thema annehmen, sagt VSPB Generalsekretär Max Hofmann. «Body-Cams könnten in bestimmten Umstände Polizisten vor Gewalt schützen.» In den USA sind mobile Videoaufnahmen von Polizisten an einigen Orten bereits Standard. US-Präsident Barack Obama will nach den Unruhen in Ferguson den Einsatz der Körperkameras forcieren.

Auch im deutschen Bundesland Hessen gehen Polizisten mit den Geräten auf Patrouille. In einigen Schweizer Kantonen ist die Diskussion bereits lanciert worden. Im August sprach sich der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) für Body-Cams aus. Letzte Woche waren sie im Luzerner Kantonsrat ein Thema. Dieser lehnte ein entsprechendes Postulat mit 76 zu 30 Stimmen ab.

Datenschützer: Eingeschränkter Einsatz ist zulässig

Die Berner SVP-Nationalrätin und Ex-Polizistin Andrea Geissbühler befürwortet, dass der Polizistenverband den Einsatz von Videokameras prüft. Als «sehr skeptisch» beurteilt hingegen der Zürcher Grüne-Nationalrat Balthasar Glättli den Einsatz von Body-Cams.

Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Körper-Kameras analog zur Videoüberwachung. «Ein zeitlich eingeschränkter Einsatz von Body-Cams bei besonders riskanten Situationen ist gesetzlich möglich», sagt Bruno Baeriswyl, Präsident der kantonalen Datenschützer.

Einen eingeschränkten Einsatz von Body-Cams nach den Bestimmungen zur Videoüberwachung findet Baeriswyl aus Sicht des Datenschutzes zulässig. Er warnt aber: «Die Vorstellung, dass Polizisten ohne Anlass jederzeit filmen, ist für eine freiheitliche Gesellschaft eine Horrorvision.» (bih)

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