FCZ-Fans waren im Vorfeld des Fussballmatchs von der Polizei gestoppt, eingekesselt und einer Personenkontrolle unterzogen worden. Grund dafür war, dass beim Fanmarsch zahlreiche Pyros gezündet worden waren. Die rund 750 FCZ-Anhänger wurden daraufhin mehrere Stunden lang festgehalten.
Dagegen wehrten sie sich mit einer Strafanzeige. Sie werfen den Verantwortlichen des Polizeieinsatzes Freiheitsberaubung, Nötigung, Tätlichkeiten und andere Delikte vor. Wird gegen Beamte Strafanzeige eingereicht, muss das Obergericht die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen ermächtigen, eine Ermittlung einzuleiten.
Diese Ermächtigung erteilte das Gericht gestern. Richard Wolff habe den Entscheid zur Kenntnis genommen, bestätigte ein Sprecher des Polizeidepartements heute eine Meldung der «NZZ». Er wolle nun das weitere Verfahren abwarten.
Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, inwieweit Wolff und Blumer in den Polizeieinsatz involviert waren und ob ein Strafverfahren gegen sie eröffnet werden soll.
Auch gegen die Fans laufen im Zusammenhang mit dem Derby vom 21. Februar verschiedene Verfahren. So gaben die Zürcher Stadtpolizei und die Staatsanwaltschaft diese Woche bekannt, dass sie im Internet nach vier FCZ-Fans fahnden. Diese sollen während der Einkesselung die Polizisten von aussen mit Steinen, Pyros und Gegenständen beworfen und verletzt haben.
Weil die polizeilichen Ermittlungen bisher erfolglos waren, werden die Bilder der Verdächtigen am kommenden Montag verpixelt auf der Homepage der Stadtpolizei aufgeschaltet. Falls sich die Gesuchten dann immer noch nicht melden, sollen eine Woche später die unverpixelten Fotos veröffentlicht werden. (SDA/kab)