Mann (†61) tot gefahren
Gericht verurteilt Unfall-Lenker (33) wegen fahrlässiger Tötung

Ein Schweizer Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten, nachdem er betrunken einen Mann auf der A1 tödlich verletzt hat. Der Staatsanwalt fordert 14 Monate bedingte Freiheitsstrafe und 1500 Franken Busse.
Publiziert: 24.10.2024 um 16:55 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2024 um 18:12 Uhr
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Die Unfallstelle auf Zürcher Stadtgebiet.
Foto: BRK News

Auf einen Blick

  • Autofahrer vor Gericht nach tödlichem Unfall auf A1
  • Der 61-Jährige wollte Schaden an seinem Auto dokumentieren
  • Der Unfallverursacher hatte ein Promille Alkohol im Blut
  • Opfer wurde mit 80 km/h erfasst und starb sofort
  • Staatsanwalt fordert 14 Monate Freiheitsstrafe und 1500 Franken Busse
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein knapp 33-jähriger Autofahrer musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Schweizer hatte im Februar 2023 in angetrunkenem Zustand einen 61-jährigen Mann auf der Autobahn A1 angefahren und tödlich verletzt.

Der 61-jährige Mann war am 24. Februar kurz vor Mitternacht auf einer Einspurstrecke der A1 aus seinem Nissan ausgestiegen, weil sein Auto kurz zuvor von einem Mercedes gestreift worden war. Er wollte mit dem Mercedes-Fahrer reden und den Schaden an seinem Auto fotografieren. 

Unfallopfer durch die Luft geschleudert

Mehrere Autos schafften es, rechtzeitig abzubremsen und nach links auf die normale Fahrspur auszuweichen - bis der damals 31-jährige Schweizer in seinem BMW herannahte. Er war kurz zuvor mit 1 Promille Alkohol im Blut von einem Restaurant losgefahren.

Gemäss Anklage versuchte er zwar noch, nach links auszuweichen, jedoch erfolglos. Sein BMW erfasste den 61-Jährigen mit einem Tempo von knapp 80 km/h. Das Unfallopfer wurde durch den Aufprall mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert, bis es auf der zweiten Überholspur liegenblieb. 

Mann (†61) steigt aus Auto aus und wird überfahren
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Tödlicher Unfall auf der A1:Mann (†61) steigt aus Auto aus und wird überfahren

Schweizer gibt an, nur Cola Zero getrunken zu haben

Der heute knapp 33-Jährige sei nicht mehr fahrfähig gewesen, heisst es in der Anklageschrift. Er habe seine Fahrweise zudem nicht den Sichtverhältnissen angepasst. «Der Unfall hätte ohne weiteres verhindert werden können», schreibt der Staatsanwalt.

Der Anwalt des Beschuldigten forderte einen Freispruch. Das Unfallopfer sei selber für den Unfall verantwortlich. Der Mann habe alle Regeln für das richtige Verhalten nach Unfällen missachtet. Dass sich der 61-Jährige wenige Minuten vor seinem Tod falsch verhielt, fand auch das Bezirksgericht. Der Mann stand während mehrerer Minuten auf der Beschleunigungsspur der A1, um Schäden an seinem Auto fotografisch festzuhalten - ohne die Unfallstelle zu markieren oder sich selber zuerst in Sicherheit zu bringen.

«Solches Fehlverhalten entbindet andere Lenker aber nicht davon, selber aufmerksam zu sein», sagte der Richter. Gemäss Bundesgericht müssen Lenkerinnen und Lenker auch in der Nacht immer damit rechnen, dass sie auf der Autobahn auf stillstehende Autos oder verletzte Personen treffen können. «Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen», sagte der Richter. Wegen Unaufmerksamkeit und Alkohol habe der beschuldigte Lenker aber zu spät reagiert.

Vor Gericht gab der Schweizer an, am Abend des Unfalls kein Alkohol getrunken zu haben. Er habe an diesem Abend lediglich Cola Zero getrunken. Er gab zwar zu, den 61-Jährigen auf der A1 überfahren zu haben, machte jedoch einen Filmriss geltend. Weshalb die Blutprobe dennoch Alkohol feststellte, kann sich der zweifache Vater nicht erklären. Möglicherweise seien die Proben vertauscht worden.

Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 1500 Franken kommen. Das Zürcher Bezirksgericht hat den knapp 33-jährigen Autofahrer am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. 

Das Gericht sprach den Schweizer wegen fahrlässiger Tötung, der fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig. Mit seinem Urteil ging das Bezirksgericht gar noch weiter, als es die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Diese fand eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten angemessen. Er muss den Hinterbliebenen zudem Schadenersatz und Genugtuung zahlen. Wie viel, ist noch offen.


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