Die Rassentypenliste von gefährlichen Hunden umfasse im Moment nur acht Rassen, obwohl einige weitere Rassen über Jahrhunderte auf aggressives Verteidigen abgerichtet und gezüchtet worden seien, schreiben die Kantonsräte in ihrer am Mittwoch publizierten Anfrage.
Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.
Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rasseverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt zu Tode gebissen wurde.
Müssten gefährliche Hunde einem Wesenstest unterzogen werden?
Die beiden Kantonsräte weisen im Vorstoss auch darauf hin, dass viele Hundebisse aus falscher Rücksicht nicht gemeldet würden. Der Regierungsrat solle aufzeigen, was er unternehme, um die Meldequote zu erhöhen. Und sie fragen auch, ob diese gefährlichen Hunde einem Wesenstest unterzogen werden müssten.
Ein einjähriger Rottweiler war vergangene Woche aus einer Wohnung entwichen und hatte fünf Personen – darunter zwei Kinder – gebissen. Ein 5-jähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein 7-jähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.
Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert.