Nach Attacke auf Juden in Zürich
Hitlergruss kostet diesen Neonazi 21'500 Franken

Im Juli 2015 hat eine Gruppe Rechtsextremer mehrere Juden angepöbelt und bedroht – unter anderem mit Nazi-Gesten. Für seinen Hitlergruss muss der Beteiligte Peter S.* (24) nun tief in die Tasche greifen.
Publiziert: 22.11.2017 um 09:42 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:29 Uhr
Der Verurteilte Peter S. (l., 24) bei einem Neonazi-Treffen in Deutschland.
Foto: antifa.ch

Peter S.* (24) aus Schänis SG war einer der Rechtsextremen, die im Juli 2015 während eines Polterabends in Zürich Wiedikon mehrere Juden beleidigten und verfolgten. Jetzt wurde er per Strafbefehl schuldig gesprochen.

Die Behörden hatten gegen vier der damals zwanzig anwesenden Neonazis Strafverfahren eingeleitet – zwei der Strafverfahren gegen Personen aus dem Kanton Zürich wurden Anfang Oktober von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl aus Mangel an Beweisen eingestellt. Wie das jüdische Wochenmagazin «Tachles» schreibt, hatte die Staatsanwaltschaft jedoch ausreichend Belege gegen den 24-jährigen Maurer aus dem Kanton St. Gallen.

Hitlergruss in Anwesenheit von Polizisten

Peter S. hatte an jenem Abend mindestens zwei Juden physisch bedroht, sie mit antisemitischen Aussagen beschimpft, den Hitlergruss gezeigt und «Heil Hitler» geschrien. In Anwesenheit von Stadtpolizisten und mehrerer Zivilpersonen freute sich S. darüber, dass im Zweiten Weltkrieg sechs Millionen Juden starben. Das geht aus dem Strafbefehl hervor.

Die Staatsanwaltschaft Zürich sprach S. wegen Rassendiskriminierung schuldig. Für Busse und Verfahrenskosten muss er nun insgesamt 21'500 Franken zahlen. Anwaltskosten nicht einberechnet.

«S. gehört zum militanten Kern des Blood-and-Honour-Netzwerkes in der Schweiz. Er ist seit mehr als zehn Jahren in der Szene aktiv und pflegt enge Verbindungen zu Neonazis im Ausland», sagt Fabian Eberhard, BLICK-Rechtsextremismusexperte.

Knast für den Haupttäter?

Der zweite wegen des Angriffs Beschuldigte ist der mutmassliche Haupttäter Kevin G.*, Frontmann der Rechtsrock-Band Amok. Darüber berichtete die «NZZ am Sonntag» bereits Anfang Oktober: G. hatte einen der Juden geschubst und ihm ins Gesicht gespuckt. Die Staatsanwältin fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben bis acht Monaten. Wegen früherer Bewährungsstrafen drohen dem Neonazi zweieinhalb Jahre Knast. (hah/noo)

* Namen der Redaktion bekannt

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