Muslimische Mama blitzt vor Gericht ab
Bub (10) darf selber über Beschneidung entscheiden

Eine muslimische Mutter will ihren Sohn unbedingt beschneiden lassen – obwohl dieser panische Angst vor Spritzen und ärztlichen Eingriffen hat. Das Zürcher Obergericht hat nun entschieden, dass ihm dieser Eingriff erspart bleibt.
Publiziert: 24.09.2019 um 17:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.03.2021 um 14:23 Uhr

Eine muslimische Mutter möchte ihren Buben, heute zehn Jahre alt, im Sommer 2017 beschneiden lassen. Als Grund gibt sie an, dass ein weiteres Abwarten schlecht für seine Entwicklung sei. Sie fürchte zudem, er werde von anderen muslimischen Knaben gemobbt, weil sein Penis anders aussehe.

Doch das Kind hat panische Angst vor Spritzen und Ärzten. So musste in der Vergangenheit die Anpassung seiner Zahnspange abgebrochen werden – weil der Bub begann, das Praxis-Mobiliar zu zerstören.

Kesb schränkt Sorgerecht ein

Die Beiständin des Jungen, der in einem Kinderheim lebt, hält eine Beschneidung deshalb für falsch. Die zuständige Kesb teilt diese Meinung und schränkt das Sorgerecht der Mutter entsprechend ein.

Gegen diesen Entscheid erhebt die Mutter Beschwerde beim Bezirksrat. Ihr Sohn habe sein Trauma längst überwunden, argumentierte sie. Zudem sei der Kesb-Entscheid diskriminierend, weil er die Religionsfreiheit einschränke.

Eltern können zwar über die religiöse Erziehung ihrer Kinder entscheiden. Jedoch immer unter dem Vorbehalt, dass dabei das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Mutter muss Gerichtskosten nicht bezahlen

Schliesslich untersagt auch der Bezirksrat die Beschneidung. Daraufhin zieht die Mutter vor Obergericht. Dieses lässt sie ein weiteres Mal abblitzen und beruft sich auf die Einschätzung eines Kinderpsychiaters, der von einem «nicht notwendigen medizinischen Eingriff» dringend abrät.

Weiter hält der Richter fest, man müsse abwarten, bis der Bub selber die nötige Urteilsfähigkeit habe. Er soll also in ein paar Jahren selber entscheiden dürfen, ob er beschnitten wird oder nicht.

Obwohl die Mutter den Fall verloren hat, muss sie keine Gerichtskosten zahlen. Sie lebt seit Jahren von Sozialhilfe und könnte sie ohnehin nicht begleichen. Die Gerichtskosten gehen deshalb zu Lasten der Staatskasse. Das Urteil ist rechtskräftig. (SDA/hah)

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