Franz W.* (51) machte als Motorsägen-Mann weltweit Schlagzeilen: Er verletzte am 24. Juli Mitarbeiter der CSS-Versicherung in der Schaffhauser Vorstadt. Nach seiner Verhaftung in Thalwil ZH kam er ins Schaffhauser Gefängnis, wo ihm der zuständige Pikettanwalt zugeteilt wurde.
Nach einem ersten Anwaltswechsel beschwerte Franz W. auch über seinen zweiten Rechtsvertreter, den Zürcher Thomas Fingerhuth. Jetzt wird klar, weshalb: Franz W. erklärte, dass sein Anwalt «mit Faust, Geist und Worten» Gewalt anwende.
Obergericht lehnt Beschwerde ab
Bereits beim ersten Zusammentreffen habe der Anwalt ihm einen Faustschlag versetzt. Auch plage ihn dieser mit seinen «Geisteskräften» und füge so seiner Seele Schmerzen zu, zitieren die «Schaffhauser Nachrichten» aus dem Entscheid des Obergerichts. Dieses glaubt Franz W. aber nicht. Es gebe keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten des Anwalts.
Das Obergericht hatte sich mit dem Antrag befasst und diesen abgewiesen. Die Beschwerde sei unbegründet. Als Hauptgrund für die Ablehnung nennt das Obergericht das sogenannte Beschleunigungsgebot. Dieses verlangt, dass ein Strafverfahren innert angemessener Frist zum Abschluss gebracht wird.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt gegen Franz W. ein Strafverfahren wegen versuchter Tötung.
* Name bekannt