Er bezeichnet sich bis heute als Justizopfer und meint, die Verurteilung 1988 wegen Missbrauchs seiner Stiefsöhne sei zu Unrecht gewesen. Beat Meier (70) hat ein Ziel: Er will aus der Verwahrung. Das dürfte schwierig werden. Denn gestern hat ihn auch das Zürcher Obergericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt und mit einer unbedingten Geldstrafe belegt.
Mit Porno-Mangas in der Zelle erwischt
Meier war in seiner Zelle in der Strafanstalt Pöschwies mit widerlichen Comic-Mangas erwischt worden. Er gab zu, dass in der Tastatur ein eingeschleustes Modem eingebaut war. Auf einer Speicherkarte wurden dann die verbotenen Bilder entdeckt. Die Zeichnungen zeigten unter anderem den inzestuösen Missbrauch eines Knaben durch dessen Mutter oder die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens durch einen alten Mann.
Sein Anwalt versuchte es mit der hilflosen These, dass man nicht abgeklärt habe, ob Justizpersonen selber die Pornos nach der Beschlagnahmung auf den Stick geladen hätten. Das Gericht verwarf diesen Einwand als «lebensfremd» – und bestätigte den Schuldspruch der Vorinstanz.