Die Sperrung für die Eigentumsabfrage im Internet wurde von den Zürcher Grundbuchämtern umgesetzt, wie das Notariatsinspektorat des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte. Sie ist seit Anfang Dezember 2024 möglich.
Die Sperrung oder auch Entsperrung kann über ein Formular auf der Homepage der Notariate sowie am Schalter des zuständigen Grundbuchamts veranlasst werden. Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft bleibt die Sperrung des Grundstücks bestehen. Möchte die neue Eigentümerschaft die Sperre aufheben, kann sie jederzeit ein Entsperrgesuch stellen.
Bis am vergangenen Montag gingen total 105 Sperranfragen bei den 44 Grundbuchämtern ein, wie es beim Notariatsinspektorat des Kantons Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.
Seit Ende August 2023 sind Eigentumsdaten über den Link maps.zh.ch zu finden. Für die Abfrage ist eine Authentifizierung mit einem gratis SMS-Bestätigungscode erforderlich. Pro Tag sind fünf Abfragen möglich.