Das Bezirksgericht Uster ZH hat am Dienstag einen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er hatte sich von seiner Katze im Intimbereich lecken lassen und mehrere Videos davon geteilt.
Das Gericht sprach neben der bedingten Freiheitsstrafe auch eine Busse von 2000 Franken und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen aus. Letzteres deshalb, weil bei ihm auch kinderpornografische Aufnahmen gefunden wurden. Diese hatte er jedoch nicht selber hergestellt.
Tränenreiche Entschuldigung bei Büsi
Von einem Landesverweis, wie ihn die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Gericht ab. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Franzose unter Tränen bei seiner Katze.
Zoophilie ist ein gesellschaftliches Tabuthema, von dem vor allem Heim- und Nutztiere betroffen sind. Das Ausmass in der Schweiz ist unklar, weil es kaum verlässliche Zahlen gibt.