Die neue Regelung gilt ab 6. Januar 2025, wie die kantonale Baudirektion am Freitag mitteilte. Damit können Personen, die ihr Schiff auf einem Trockenplatz an einem der drei Seen oder zu Hause lagern, dieses auch wieder nutzen.
Seit Mitte September 2024 galt an den drei Seen ein generelles Einwasserungsverbot, da zuvor im Zürichsee Quaggamuscheln entdeckt worden waren. Das Verbot wurde erlassen, um eine Ausbreitung der invasiven, gebietsfremden Muschel über Schiffe und Boote, die in verschiedenen Gewässern verkehren, zu verhindern.
Das Einwasserungsverbot wird nun wie im September angekündigt gelockert: Besitzer eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffes können über ein digitales Meldeformular ein «Heimgewässer» deklarieren. Dort ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Sollte das Schiff zuvor in einem anderen See genutzt worden sein, muss es gemäss Vorgaben des Kantons gereinigt werden.
Diese neuen Regeln gelten voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2025. Bis dann soll im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht für alle schiffbaren Gewässer – also auch für den Zürichsee – eingeführt werden.
Damit könnten Schiffe wieder auf verschiedenen Seen eingesetzt werden. Bei jedem Gewässerwechsel müssen sie aber zwingend von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle gereinigt werden. Die Vorbereitungen für die Schulung und Zertifizierung dieser Stellen sind im Gang, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Ist sie einmal in einem See, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden.