Mehrere Hundert Franken
Für Radar-Warnungen auf Facebook gibts Bussen

Wer via Facebook auf versteckte Radar-Kästen oder Polizeikontrollen aufmerksam macht, macht sich strafbar.
Publiziert: 26.06.2015 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:14 Uhr

Radar-Warnungen auf Facebook sind verboten. Benutzer, die über die Social-Media-Plattform vor polizeilichen Kontrollen, wie beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen, warnen, verstossen gegen das Gesetz, schreibt die Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung.

Im Mai 2015 seien bereits elf Verzeigungen gegen Facebook-User geschrieben worden. Die Polizei erwirkte, dass eine Gruppe auf dem Sozialen Netzwerk mit zirka 1400 Mitgliedern gelöscht wurde.

Die Verzeigten, die zwischen 18 und 50 Jahre alt sind, müssen mit Bussen von mehreren Hundert Franken rechnen.

Gemäss dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz ist das öffentliche Warnen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verboten. Ab einer gewissen Anzahl Mitglieder, die im Gesetz nicht definiert ist, kann auch eine geschlossene Facebook-Gruppe als «öffentlich» bezeichnet werden, so die Kantonspolizei. (mrb)

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