Mehrere ähnliche Fälle hängig
Winterthurerin (14) offeriert Sex und zeigt Täter (22) an

Eine 14-Jährige aus dem Raum Winterthur bot mehreren Männern Sex gegen Geld an. Jetzt stand ein 22-Jähriger vor Gericht – und muss Genugtuung zahlen.
Publiziert: 30.05.2023 um 23:36 Uhr
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Aktualisiert: 31.05.2023 um 16:01 Uhr
Der Mann stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen (Archivbild).
Foto: Keystone

Ein aussergewöhnlicher Fall beschäftigt die Gerichte in Zürich und Schaffhausen: Eine Winterthurerin (14) lernte über Snapchat einen 22-jährigen Mann aus dem Bezirk Horgen kennen.

Sie bietet ihm an, für 250 Franken Sex zu haben und alles zu filmen, damit sie die Aufnahmen weiterverkaufen könne. Sie schreibt ihm wahrheitsgemäss, dass sie erst 14 Jahre alt ist – doch der Mann willigt ein. Jetzt stand er dafür vor Gericht, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Rund zehn Verfahren hängig

Die beiden trafen sich, führten alles wie besprochen durch, doch zwei Jahre später steht der Mann vor Gericht. Grund: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie mehrfache Herstellung und Verbreitung von pornografischem Material mit einer Minderjährigen.

Und nicht nur er: Laut «Tages-Anzeiger» wird vor Gericht klar, dass rund zehn ähnliche Verfahren im Raum Schaffhausen im Gange sind, jeweils mit der heute 16-Jährigen als Privatklägerin, die als Genugtuung Geld will.

Der Täter streitet das Vorgefallene nicht ab, ist geständig. Er habe irgendwie geglaubt, dass die Jugendliche schon 16 Jahre alt sei, auch wenn im Chat etwas anderes stehe. Sein Anwalt macht deutlich, dass es dem Beschuldigten leid tut – die Tatsache, dass die Minderjährige ihn geradezu gedrängt hat, sei keine Entschuldigung.

«Sie hat sich geradezu offeriert»

7000 Franken Genugtuung verlangt die Geschädigte. Dass noch andere Verfahren laufen, ist auch dem Richter bekannt. Er senkt daher die geforderte Höhe von 7000 Franken auf 2000 Franken. Die Botschaft: Das Verhalten der an der Verhandlung nicht anwesenden Geschädigten soll sich für sie nicht lohnen.

Der Beschuldigte wird laut «Tages-Anzeiger» der einmaligen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Mildernd sei, dass die Privatklägerin «sich geradezu offeriert» habe und nicht mehr wie ein Kind aussehe. Allerdings sagt der Richter zum Beschuldigten: «Ihr Motiv war rein egoistisch. Es ging nur um die Befriedigung Ihrer sexuellen Bedürfnisse.» (neo)

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