Das Gericht verurteilte den Bauern wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Tierseuchengesetzgebung. Die vom Bund verordneten Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe seien einzuhalten, stellte der Richter klar. Der Zusatzaufwand und die Ideologie seien kein Grund, die Massnahmen zu ignorieren.
Der Landwirt hatte argumentiert, dass er seine 30 Hühner nicht unter einem Netz halten könne, weil sie dann ihre Arbeit nicht mehr machen könnten. In der Permakultur werden Hühner zur Schädlingsbekämpfung, Unkrautvernichtung und Bodenlockerung gehalten.
Er zweifelte zudem daran, dass die Massnahmen überhaupt notwendig seien. «Falls es die Krankheit gibt, werden die Vögel eine Immunität dagegen entwickeln.» Er kündigte an, den Fall bis ans Bundesgericht zu ziehen. Es brauche einen Grundsatzentscheid.
(SDA)