Das Verbreiten von Gewaltdarstellungen kann teuer werden. Ein Winterthurer (18) wurde dafür per Strafbefehl verurteilt, das Video eines tödlichen Tiger-Angriffs auf einen Menschen weitergeschickt zu haben. Das berichtet «Der Landbote».
Auf dem Video ist zu sehen, wie der Tiger sich in den Kopf und den Körper eines Mannes verbeisst. Der Angriff passierte offenbar in einem chinesischen Zoo und endete mit dem Tod des Opfers. Augenzeugen filmten das Geschehen. Die Aufnahme verbreitete sich im Internet.
Mit dem Verbreiten in einem Whatsapp-Gruppenchat mit 36 Teilnehmern verstiess der 18-Jährige nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen. Sie verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe in der Höhe von 600 Franken, die er bei guter Führung während einer Probezeit von zwei Jahren nicht bezahlen muss. Bezahlen muss er aber eine Busse von 300 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten.
Frei zugänglich auf geläufigen Videoportalen
Der Strafbefehl wirft Fragen auf: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Das Video des Tiger-Angriffs ist auf geläufigen Videoportalen frei zugänglich. Auch Medien berichteten mit Bildern und Videos über den Tiger-Angriff. Sogar die Tierschutzorganisation Peta zeigt das Video, wenn auch in zensierter Form.
Die Staatsanwaltschaft begründet den rechtskräftigen Strafbefehl damit, es sei dem jungen Mann beim Verbreiten dieses Videos einzig darum gegangen, die Grausamkeiten zur Schau zu stellen. Laut dem Strafgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, wer «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere» eindringlich darstellt oder solche Aufnahmen zugänglich macht. (noo)