Unbestritten ist, dass der 2019 geborene Hund von Mutterseite her eine englische Bulldogge ist - eine im Kanton Zürich erlaubte Rasse. Doch der Stammbaum des Vaters ist unklarer, wie in einem am Montag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts zu lesen ist.
Ein Gutachten, welches das Veterinäramt in Auftrag gab, habe ergeben, dass ein Anteil «bullartiger Terrier» dabei ist und diese sind «Listenhunde». Der Halter gab hingegen an, dass er in Deutschland einen Mischling aus Bulldogge und Alpenländischer Dachsbracke gekauft habe.
Verboten sind die Hunde im Kanton Zürich jedoch schon dann, wenn mehr als zehn Prozent Blutanteil von einem «Listenhund» stammen. Das heisst, es wird bis zu den Urgrosseltern der Hunde gerechnet.
Ein Gutachten zum Vater des betroffenen Hundes habe gezeigt, dass ein Urgrosselternteil ein reinrassiger Bullterrier war, heisst es im Urteil. Das macht beim Urenkel einen Blutanteil von 12,5 Prozent aus.
Der Hundehalter scheiterte mit seinem Einwand, es sei lebensfremd, dass man so weit zurück Abklärungen treffen müsse. Die Richter hielten jedoch fest, dass der Blutanteil bei vorhandenen Ahnentafeln problemlos errechnet werden könne.
Bleibt das Urteil bestehen, müsste der Halter den Hund in einen Kanton abgeben, wo «Listenhunde» erlaubt sind, etwa nach Zug. Noch kann der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Seit Januar 2010 sind «Listenhunde» und deren Mischlinge im Kanton Zürich verboten. Auslöser für das Rasseverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, als ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt zu Tode gebissen wurde.
Weil wegen dem Verbot keine neuen «Listenhunde» mehr nachkommen, sterben die Rassen wie Pitbull und Bullterrier im Kanton Zürich wortwörtlich aus. Wie der Jahresbericht des Veterinäramts im Frühling zeigte, leben noch 28 Hunde einer verbotenen Rasse im Kanton. Im Vorjahr waren es noch 59. Wer 2010 bereits einen solchen Hund besass, konnte eine Haltebewilliung beantragen.
(SDA)