Die Zürcher Linksradikale Andrea Stauffacher hätte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich erscheinen sollen. Sie blieb dem Prozess unentschuldigt fern. Die Verhandlung muss deshalb neu angesetzt werden.
Die bereits mehrfach vorbestrafte Autonomen-Anführerin war wegen zwei Fällen von Hausfriedensbruch angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte gemäss Anklageschrift eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem soll ihre DNA registriert werden.
Gemäss Anklageschrift soll sich die 66-Jährige einmal unberechtigt auf der Baustelle für die Kunsthaus-Erweiterung aufgehalten haben. Der zweite Vorfall betrifft die Bar Kontiki und die Züri-Bar im Niederdorf. Der Mitbegründerin des revolutionären Aufbaus wird vorgeworfen, verbotenerweise in den damals geschlossenen Lokalen gewesen zu sein. (SDA)