Diesen Anruf wird Bestatter Hans W.* nie vergessen: Ein Anrufer meldete sich im Juni 2017 bei ihm. Der Unbekannte klang nervös, verstellte seine Stimme. Er habe Streit mit der Ehefrau gehabt, die liege nun tot im Kofferraum – ob er sie vorbeibringen könne. Der verdutzte Bestatter riet ihm, sofort die Polizei zu alarmieren. Und fragte, ob das ein Scherz sei? Darauf reagierte der Anrufer nicht. Schliesslich riet ihm Hans W., die Leiche dem Zürcher Institut für Rechtsmedizin zu bringen.
Nach dem Telefonat alarmierte der Bestattungsunternehmer die Polizei. Sie leitete sofort Überwachungsmassnahmen in der Umgebung der Rechtsmedizin ein und holte beim Zwangsmassnahmengericht die Bewilligung für eine rückwärtige Teilnehmeridentifikation der Handynummer des Anrufers.
Der war schnell gefunden. Es war Ernst K., ein Lehrling, gerade mal 17 Jahre alt. Den Beamten gestand der Teenager, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe. Natürlich gab es auch keine Leiche.
Er hat sich entschuldigt
Dem 17-jährigen Scherzkeks wurden die gesamten Verfahrenskosten von rund 5600 Franken aufgebrummt. Alleine die Telefonüberwachung schlug mit 2210 Franken zu Buche. Dagegen wehrten sich die Eltern vor dem Zürcher Obergericht – und blitzten ab. Dazu gab es noch 400 Franken Gerichtsgebühren obendrauf.
Das Obergericht schreibt, dass es sich mitnichten um einen harmlosen Scherz handle. «Wer mit haltlosen Anzeigen und Verdächtigungen die Strafbehörden bemüht, hat die dadurch verursachten Kosten zu tragen.» Immerhin: Das Obergericht hält fest, dass der Scherzkeks «diesen Unsinn sofort bereut» habe, als er das Ausmass seines Telefonstreichs erkannte. Und er habe sich bei Hans W. entschuldigt.
*Namen geändert