Gemäss Anklageschrift geht es kommenden Montag um zwei Vorfälle am Bezirksgericht Zürich. So soll sich die Linksradikale Andrea Stauffacher (66) im Augsut 2015 verbotenerweise während einigen Stunden auf der Baustelle für die Kunsthaus-Erweiterung aufgehalten haben. Und das, obwohl sie bereits wegen Landfriedensbruchs vorbestraft ist.
Der zweite Fall betrifft die Bar Kontiki und die Züri-Bar im Zürcher Niederdorf. Der Mitbegründerin des revolutionären Aufbaus wird vorgeworfen, sich Anfang 2016 in den Lokalen aufgehalten zu haben, obwohl die Betriebe damals vorübergehend geschlossen waren. Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem soll ihre DNA registriert werden.
Stauffacher steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Sie ist unter anderem wegen Landfriedensbruch und der Teilnahme an einer unbewilligten Demo vorbestraft.
Vom Bundesstrafgericht verurteilt
Ausserdem verurteilte das Bundesstrafgericht die Sozialpädagogin im November 2011 wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten.
Sie soll mit umgebauten Knall-Raketen Attacken auf das spanische Generalkonsulat sowie ein Gebäude der Kantonspolizei in Zürich verübt haben. Bis im Mai 2014 sass sie deswegen in Winterthur in Halbgefangenschaft. (SDA/stj)