Drei Jugendliche spielen im Oktober 2015 im Keller eines Hauses mit einer Pistole. Ein Schuss löst sich und trifft einen 16-Jährigen in den Hals. Dieser wird derart schwer verletzt, dass er an den Folgen wohl sein Leben lang leiden muss.
Beide unverletzten Teenager werden vorübergehend verhaftet, einer angeklagt. Der heute 18-Jährige stand nun vor dem Jugendgericht Pfäffikon ZH und kam mit einer milden Strafe davon, wie der «Zürcher Oberländer» berichtet.
Er wurde der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Allerdings bedingt, mit einer Probezeit von einem Jahr. Zudem ordnete das Gericht eine persönliche Betreuung an.
Klarer Unfall, keine vorsätzliche Tat
Dabei werden die Eltern in der Erziehung der Kinder unterstützt. Ausserdem muss sich der Mann in eine ambulante psychiatrische Behandlung begeben und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen.
Die milde Strafe wurde damit begründet, dass es sich bei der Schussabgabe um einen Unfall handelte und nicht um eine vorsätzlich begangene Tat.