Knast und Geldstrafe!
Vater (71) des Türsteher-Killers schlägt mit Stock auf Denner-Angestellten ein

Ein Rentner wurde in Zürich verurteilt, weil er einen Denner-Angestellten mit seinem Stock angriff, weil dieser ihn verdächtigte, ein Wasserfläschchen gestohlen zu haben. Beim Rentner handelt es sich um den Vater des Türsteher-Killers.
Publiziert: 06.05.2022 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2022 um 08:47 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde ein Rentner verurteilt, nachdem er einen Denner-Angestellten mit einem Stock attackiert hatte.
Foto: Andrea Brunner
Fabian Vogt, Beat Michel

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Rentner (71) für einen Angriff auf einen Denner-Angestellten verurteilt. Er wird mit einer Geldstrafe bestraft. Wegen einer Vorstrafe muss er zudem 14 Monate ins Gefängnis.

Blick-Recherchen haben ergeben, dass es sich beim Rentner um den Vater des Türsteher-Mörders (38) handelt! Dieser hatte 2015 an einer Tankstelle von hinten einen Türsteher (†30) erschossen und wurde dafür in einem aufsehenerregenden Prozess vom Zürcher Bezirksgericht im Frühling 2020 zu 16,5 Jahren Haft verurteilt. Schon damals fiel der Vater des Angeklagten negativ auf. Er wurde aus dem Gerichtssaal geworfen, weil er einen Mit-Angeklagten seines Sohnes tätlich angegangen haben soll, sagte damals die Verteidigerin des Mit-Angeklagten. Wütend soll er dann hinausgestapft sein und habe einer Zuschauerin, die den Vorfall aus der Pause dem Gericht bestätigte, mit der Hand noch eine «Kopfnuss» gegeben. Gegenüber Blick stritt er damals den Vorfall ab und sagte: «In meiner Familie ist das Gericht heilig. Da muss man die Wahrheit sagen.» Das Obergericht bestätigte im Dezember 2021 die 16,5 Jahre Haft gegen den Türsteher-Killer.

Es ging um eine Wasserflasche

Diese Woche stand nun der Vater selber vor Gericht – wegen eines völlig anderen Vergehens. Am 16. Februar 2021 wurde er von einem Denner-Angestellten kurz vor dem Ladenausgang angehalten. Der Angestellte verdächtigte ihn, beim Einkauf eines Kilogramms Birnen auch noch ein Wasserfläschchen gestohlen zu haben.

Doch seine Tasche wollte der Rentner nicht zeigen. Er habe vielmehr seinen Gehstock mit beiden Händen ergriffen, über dem Kopf ausgeholt und mit voller Wucht auf den Mann eingeschlagen, einmal an den Kopf, einmal an die Hand, führte die Staatsanwältin in ihrer Anklage aus, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Angst vor Racheakten nach Türsteher-Prozess

Der Rentner selber sagt, er habe den Angestellten mit dem Stock nur weggeschubst. Sein Anwalt argumentierte, sein Mandant sei an Parkinson erkrankt, über sein Alter hinaus gebrechlich und selbst im Stand instabil. Hätte er wirklich mit dem Stock ausgeholt und dabei noch den Sack Birnen und eine Umhängetasche getragen, wäre er auf den Boden geplumpst. Von einem gezielten Schlag könne keine Rede sein.

Zudem verwies die Verteidigung auf den Türsteher-Prozess. Es seien damals Drohungen seitens der Opfer-Familie eingegangen, sagte der Anwalt. Der 71-Jährige sei unter emotionalem Druck gestanden, die Angst vor Racheakten sei immens gewesen. Deshalb sei es zu dieser «völlig abwegigen Eskalation» im Denner gekommen.

Das Gericht glaubte eher der Anklage. Der Senior werde mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken bestraft. Gleichzeitig wird der bedingte Vollzug einer im August 2019 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 14 Monaten widerrufen. Der Rentner, der aus dem Kosovo stammt, muss diese Strafe nun also absitzen. Damals hatte er Langstrasse einen Schuss in den Boden abgegeben, um einen Streit zu beenden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

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