Der Fall warf vor zehn Jahren hohe Wellen in den Medien, auf Facebook wurde nach Weimaraner Odin gefahndet und sogar ein Privatdetektiv nahm sich der Suche an. Statt den Hund nur zu hüten, hatte eine Frau ihn nach den Ferien des Halters nicht mehr zurückgegeben – und war ins Ausland geflohen. Jetzt, rund zehn Jahre später, wurde sie deshalb per Strafbefehl verurteilt, wie die «NZZ» berichtet.
Sie sollte nur auf ihn aufpassen
Kennengelernt hatten sich der Architekt und die spätere Hundediebin auf einem Spaziergang an der Zürcher Goldküste, als er mit seinem damals noch Welpen im Park laufen ging. Nach und nach entwickelte sich eine Bekanntschaft. Immer wieder vertraute er ihr den Hund für ein paar Stunden gegen Geld an. Und als der Besitzer im Sommer 2013 für vier Wochen nach Italien fuhr, bat er die Frau, auf Odin aufzupassen. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz war sie untergetaucht. Zwei Tage später meldete sie sich bei ihm und teilte ihm mit, dass sie mit seinem Hund in den Ferien weilen würde.
Der Architekt zog deshalb bereits im Juli 2013 vor das Gericht Meilen, das die Beschuldigte dazu verurteilte, den Hund innerhalb der nächsten sieben Tage zurückzugeben. Doch dies geschah nie. Stattdessen räumte sie innert weniger Tage ihre Wohnung in Zürich leer und meldete sich auf der Gemeinde nach unbekannt ab.
Architekt bekommt Hund dennoch nicht zurück
Wie sich nun herausstellt, lebte die Frau hauptsächlich in Frankreich. Ende Februar wurde sie von der Staatsanwaltschaft See/Oberland per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt.
Zudem muss sie 1000 Franken Busse zahlen und 2750 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Insgesamt kosten die Frau die zehn Jahre mit dem geklauten Hund rund 3750 Franken. Doch selbst jetzt bekommt der Architekt seinen Hund nicht zurück. Laut Unterlagen ist Odin im letzten Jahr in der Schweiz verstorben.