Keine Gnade trotz Jesus-Sandalen
Richter will Koks-Pfarrer im Knast sehen

Gottesmann A. W. wurde mit 3 Kilo Koks im Gepäck erwischt. Im Schnellverfahren sollte er deswegen zwei Jahre bedingt bekommen. Dem Richter ist das viel zu wenig. Er weist die Anklage deshalb zurück
Publiziert: 21.07.2015 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 15:10 Uhr
A. W. kam in Jesus-Latschen und kurzen Hosen zum Prozess.
Foto: Joseph Khakshouri

Am 15. Dezember 2014 klicken die Handschellen. Die Polizei nimmt A.W.* am Flughafen Zürich fest. Der Gottesmann aus dem Kanton Solothurn wartete dort auf die Ankunft eines Drogenkuriers aus Brasilien, den er nach Basel fahren sollte. Im Gepäck: 2935 Gramm Kokaingemisch. Als Belohnung sollte er 5000 Franken bekommen.

Die Pfarrgemeinde stellte ihn später wegen des Strafverfahrens von seinem Amt frei.

In der Untersuchung stellte sich dann heraus, dass A. W. im Auftrag einer Bekannten handelte und sich von ihr auch in Sachen Geldwäscherei hatte einspannen lassen. So hatte er mehrere tausend Franken Drogengelder nach Brasilien und Portugal überwiesen. Zudem buchte er von zuhause aus Flüge für die Kuriere. Insgesamt beläuft sich die Deliktsumme auf rund 30'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 44-Jährigen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchte Geldwäscherei vor. Anklage und Verteidigung waren sich einig: Der umfassend geständige Mann sollte in allen Punkten schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.

Alles sah nach einer Erledigung im abgekürzten Verfahren aus. Der Pfarrer konnte damit rechnen, keine Freiheitsstrafe absitzen zu müssen, sollte sie doch bedingt ausgesprochen werden.

Daraus wird nun nichts. Das Gericht in Bülach wies die Anklageschrift heute zurück. Sie entspreche nicht den Akten, monierte es. Erstens handle es sich nicht bloss um versuchte Geldwäscherei, sondern um vollendete. Zweitens gehe es nicht nur um Förderung, sondern um Gehilfenschaft oder gar Mittäterschaft zur Drogeneinfuhr.

Angesichts des Sachverhalts sei drittens auch der Strafantrag «deutlich zu niedrig». Zudem habe der Beschuldigte «ohne Not und Sucht» gehandelt. Spricht das Gericht eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren aus, so ist der bedingte Vollzug nicht mehr möglich - der Pfarrer muss also voraussichtlich doch ins Gefängnis. (SDA)

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