Iris Ritzmann, die ehemalige Mitarbeiterin des medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich, ist vom Zürcher Bezirksgericht heute freigesprochen worden.
Sie wurde beschuldigt, den Medien vertrauliche Berichte über Christoph Mörgelis Arbeit als Museums-Kurator zugespielt zu haben.
Für eine Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung fehlten dem Gericht die zulässigen Beweise. Sämtliche Belege, die der Staatsanwalt vorlegte, wurden beim Prozess vor einer Woche als nicht zulässig eingestuft. Damit löste sich die Anklage quasi in Luft auf.
Keine Genehmigung eingeholt
Als Beweis hätten die Telefon- und Mail-Daten dienen sollen, die der Staatsanwalt bei der Universität Zürich eingesammelt hatte. Weil es der Ankläger aber verpasste, dafür eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts einzuholen, waren die Beweise nicht gültig.
Nicht als Beweis zugelassen wurde auch eine CD, die bei Ritzmann zu Hause gefunden wurde und auf dem der Mailkontakt mit dem «Tages-Anzeiger»-Journalisten gespeichert sein soll. Diese Daten unterliegen gemäss Bezirksgericht dem Quellenschutz.
Der Staatsanwalt kündigte bereits vor einer Woche an, den Fall ans Obergericht weiterzuziehen. (bau/SDA)