Der Gemeinderat begründete das Vorgehen mit einer Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote durch den Kanton, wie das Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Für 1,5 Millionen Franken wollte die Gemeinde Wohncontainer zur Unterbringung von 64 Asylsuchenden kaufen.
Laut dem Urteil waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Der Gemeinderat hätte den Kredit deshalb nicht in eigener Kompetenz sprechen dürfen, sondern hätte den Antrag der Gemeindeversammlung vorlegen müssen.
Für Gemeinden, die aufgrund steigender Asylzahlen unter Druck stehen, erschwert der Entscheid die rasche Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(SDA)