Kauf von Asylcontainern
Verwaltungsgericht pfeift Gemeinderat von Fällanden zurück

Der Gemeinderat von Fällanden hat laut einem neuen Verwaltungsgerichts-Urteil einen Kredit von 1,5 Millionen Franken für den Kauf von Asylcontainern zu Unrecht als gebundene Ausgabe deklariert. Die Voraussetzungen dafür waren nicht erfüllt.
Publiziert: 23.10.2023 um 12:36 Uhr
Der Gemeinderat von Fällanden hatte einen Kredit von rund 1,5 Millionen zur Beschaffung von Wohncontainern für Asylsuchend als gebundene Ausgabe deklariert. Dies hätte er nicht tun dürfen, entschied das Verwaltungsgericht. (Symbolbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Der Gemeinderat begründete das Vorgehen mit einer Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote durch den Kanton, wie das Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Für 1,5 Millionen Franken wollte die Gemeinde Wohncontainer zur Unterbringung von 64 Asylsuchenden kaufen.

Laut dem Urteil waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Der Gemeinderat hätte den Kredit deshalb nicht in eigener Kompetenz sprechen dürfen, sondern hätte den Antrag der Gemeindeversammlung vorlegen müssen.

Für Gemeinden, die aufgrund steigender Asylzahlen unter Druck stehen, erschwert der Entscheid die rasche Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(SDA)

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