Auf einen Blick
- Ivonne R. (†30) wurde Anfang Oktober 2023 in Embrach ZH von ihrem Ex-Mann getötet
- Jetzt wurde Anklage erhoben
- Mutmasslicher Täter ist ein Schweizer (40)
Nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen ist Anfang Oktober 2023 in Embrach ZH eine Frau, Ivonne R. (†30), verstorben. Schnell wurde klar: Es musste von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden. Der mutmassliche Täter, ein Schweizer (40), konnte von der Kantonspolizei Zürich am Tatort festgenommen werden.
Im Nachgang zum Tötungsdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der Tat zu klären. Am 22. Januar 2025 hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den Beschuldigten abgeschlossen. Der Fall wird an das Bezirksgericht Bülach übergeben.
Gesicht des Opfers «kaum wiederzuerkennen»
Dem Mann wird vorgeworfen, am Abend des 1. Oktober 2023 zur Wohnung seiner geschiedenen Frau in Embrach gefahren zu sein und sie nach einer vorerst verbalen Auseinandersetzung unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben. Trotz umgehender medizinischer Hilfe verstarb die Frau wenigen Stunden später im Universitätsspital Zürich an den Folgen ihrer Verletzungen.
Patricia P. (57), die Mutter der Toten, sprach im Februar des vergangenen Jahres mit Blick. Nachdem die Leiche der Kolumbianerin ins Heimatland gebracht worden war, «war ihr Gesicht kaum wiederzuerkennen». Sie habe Ivonne nur wegen einer Tätowierung mit dem Namen ihres Ex-Mannes und wegen des Muttermals auf ihrer Stirn erkannt. Sie wurde auf dem Paradiesgarten-Friedhof in Bogotá begraben. Ivonne R. hinterlässt eine Tochter.
Eine Nachbarin hatte am 1. Oktober den Notruf verständigt. «Meine Frau hat die lauten Schreie und die dumpfen Schläge aus ihrer Wohnung gehört», so ihr Mann zu Blick. Er habe gerade einen Spaziergang gemacht, als es passiert sei. «Als ich nach Hause kam, war meine Frau völlig aufgelöst vor dem Haus und rief die Polizei an.» Später hätten sie überall Blut im Eingangsbereich der Wohnung von Ivonne R. gesehen.
Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.