Einn 30-jähriger Mann, der nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft in Syrien für den IS gekämpft hat, bleibt vorläufig in Untersuchungshaft. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden.
Die Untersuchungshaft dauert vorerst bis am 15. August. Als Begründung gibt das Gericht den dringenden Tatverdacht und die Verdunkelungsgefahr an. Der Mann war letzten Februar verhaftet worden (BLICK berichtete). Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Ausserdem soll er als Schlüsselfigur der Winterthurer Islamistenszene Jugendliche rekrutiert haben.
Im IS-Camp in Aleppo
Der Beschuldigte gibt zu, im syrischen Aleppo in einem Camp gelebt zu haben. Dort sei er bewaffnet und der Wache des Camps zugeteilt worden. Nach Syrien sei er aber gereist, um Hilfsgüter zu verteilen. Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil des Gerichts bestreitet der Mann, an Kämpfen teilgenommen zu haben.
Das bezweifelt die Bundesanwaltschaft. Sie verweist auf zahlreiche Fotos, die den Beschuldigten in Kampfmontur zeigen. Sie wirft ihm vor, das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Gruppierungen verletzt und eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben.
Der Vater des Verdächtigen stammt aus Italien, seine Mutter aus Ex-Jugoslawien. Er ist vor einigen Jahren zum Islam konvertiert. Im Kanton Zürich läuft gegen ihn ebenfalls ein Verfahren wegen Betrugs und anderer Delikte. (SDA)