Ein Zürcher Autofahrer ist zurecht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Der Mann damals 26-Jährige stellte sein Fahrzeug im September 2015 auf einen für Rennstrecken bestimmten Modus und verlor beim Beschleunigen die Kontrolle. Er verursachte dadurch einen Unfall mit drei Verletzten.
Grobe Verletzung der Verkehrsregeln
Das Bundesgericht kommt in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der vom Verurteilten geschilderte Ablauf der Geschehnisse nicht glaubwürdig sei. Das Zürcher Obergericht habe sich als Vorinstanz ausführlich damit auseinandergesetzt und seinen Entscheid ausführlich begründet. Das Obergericht verurteilte den Mann wegen qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln.
Der Fahrer des BMW M6 war bei Bubikon ZH auf die Autobahn A53 gefahren. Noch auf der Einfahrt beschleunigte er sein bereits 130 km/h fahrendes Auto, indem er das Gaspedal voll durchdrückte. Weil er das zur Stabilisierung des Fahrzeugs dienende System ausgeschaltet und den Rennmodus eingeschaltet hatte, verlor er die Kontrolle.
Fahrzeug drei Wochen vor Unfall geleast
Er geriet ins Schleudern und seitlich in das Heck eines auf der Normalspur fahrenden Autos. Dieses kippte aufs Dach und rutschte rund 100 Meter weiter. Die Fahrerin wurde verletzt. Der Verurteilte sagte aus, dass er beschleunigt habe, um eine Kollision mit einem schwarzen Auto mit Spoiler zu vermeiden. Das in Auftrag gegebene Gutachten bestätigte diesen Ablauf jedoch nicht.
Der Fahrer des BMWs hatte das Fahrzeug erst drei Wochen vor dem Unfall geleast. Er war nicht geübt darin, mit nicht aktiviertem Stabilisierungssystem zu fahren. (SDA/bra)