Im Rennmodus Frau verletzt
Bundesgericht bestätigt 15 Monate für BMW-M6-Fahrer

Im Jahr 2015 verlor ein BMW-Fahrer auf der Autobahn A53 bei Bubikon ZH die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Mann wurde zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Publiziert: 20.07.2020 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 20.07.2020 um 14:37 Uhr
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2015 verursachte ein damals 26-Jähriger Fahrer eines BMWs einen Unfall auf der A53 bei Bubikon ZH – Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Foto: kapo zh

Ein Zürcher Autofahrer ist zurecht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Der Mann damals 26-Jährige stellte sein Fahrzeug im September 2015 auf einen für Rennstrecken bestimmten Modus und verlor beim Beschleunigen die Kontrolle. Er verursachte dadurch einen Unfall mit drei Verletzten.

Grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Das Bundesgericht kommt in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der vom Verurteilten geschilderte Ablauf der Geschehnisse nicht glaubwürdig sei. Das Zürcher Obergericht habe sich als Vorinstanz ausführlich damit auseinandergesetzt und seinen Entscheid ausführlich begründet. Das Obergericht verurteilte den Mann wegen qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln.

Der Fahrer des BMW M6 war bei Bubikon ZH auf die Autobahn A53 gefahren. Noch auf der Einfahrt beschleunigte er sein bereits 130 km/h fahrendes Auto, indem er das Gaspedal voll durchdrückte. Weil er das zur Stabilisierung des Fahrzeugs dienende System ausgeschaltet und den Rennmodus eingeschaltet hatte, verlor er die Kontrolle.

Fahrzeug drei Wochen vor Unfall geleast

Er geriet ins Schleudern und seitlich in das Heck eines auf der Normalspur fahrenden Autos. Dieses kippte aufs Dach und rutschte rund 100 Meter weiter. Die Fahrerin wurde verletzt. Der Verurteilte sagte aus, dass er beschleunigt habe, um eine Kollision mit einem schwarzen Auto mit Spoiler zu vermeiden. Das in Auftrag gegebene Gutachten bestätigte diesen Ablauf jedoch nicht.

Der Fahrer des BMWs hatte das Fahrzeug erst drei Wochen vor dem Unfall geleast. Er war nicht geübt darin, mit nicht aktiviertem Stabilisierungssystem zu fahren. (SDA/bra)

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