Heiko S.* (47), bekannt geworden unter dem Namen «Huren-Heiko», betrieb zwei Jahre lang mindestens 19 illegale Bordelle im Kanton Zürich – in ganz normalen Wohnungen. Diese mietete er mit Helferinnen als normalen Familienwohnsitz an oder er gelangte als Untermieter an die Wohnungen, zum Beispiel von einer Zürcherin, die einen Auslandaufenthalt machte.
Kaum im Besitz eines Mietvertrages, gingen schon Prostituierte und Freier in den Wohnungen ein und aus. Weder hat er für die Etablissements die Bewilligung von den Behörden eingeholt, noch die Sexarbeiterinnen korrekt angemeldet.
Für seine illegalen Betriebe erhielt er einen Strafbefehl von 9000 Franken Busse, was 90 Tagessätzen entspricht. Seine Helferin Sabrina S.* (27), ebenfalls eine Deutsche, kassierte 7500 Franken Busse (75 Tage). Doch das Geld wollte Huren-Heiko nicht bezahlen: Er zog vor Gericht.
Gericht hat keine Adresse von Huren-Heiko
Am Montag erwartete ihn der Richter am Bezirksgericht Zürich. Doch Huren-Heiko tauchte auch nach fast einer halben Stunde Wartezeit nicht auf – ebenso wenig sein Verteidiger! «Uns wurde heute Morgen mitgeteilt, dass die Beschuldigten dem Anwalt das Mandat entzogen hatten», sagt der Bezirksrichter am Prozess. Die Anwesenheit von Huren-Heiko und seiner Partnerin hatte er zwar nicht angeordnet – aber zumindest eine Vertretung hätte es für den Prozess gebraucht.
Nun prüft der Richter, ob er aufgrund der Akten ein Urteil fällen kann. Allerdings hat das Gericht keine bekannte Adresse von Huren-Heiko – und weiss noch gar nicht, wohin Busse und Urteil geschickt werden sollen. Bisher stellte das Gericht alle Unterlagen jeweils dem Anwalt zu. Genau gleich vorgegangen ist Huren-Heiko vor einem Jahr am Bezirksgericht Bülach. So narrt er die Schweizer Strafverfolgungsbehörden also weiterhin.
Huren-Heiko nimmts gelassen
Im Telefongespräch mit BLICK beteuert Huren-Heiko, dass er in Deutschland weile. «Wieso hätte ich zum Prozess kommen sollen?», meint er und nimmts gelassen. Er habe ja schon alles vor dem Statthalteramt dargelegt. «Ich wünsche mir bloss, dass das Gericht den Fall ganz sachlich beurteilt.» Deshalb habe er auch keinen Verteidiger gebraucht. «Der würde ja wieder Partei für mich ergreifen, aber das Gericht soll ohne Beeinflussung die Sache beurteilen.»
Ob seine Geschäfte in der Schweiz weiter laufen würden, will Huren-Heiko nicht so richtig beantworten. Nach einigem Zögern verneint er halbherzig. Aber er komme in den nächsten ein oder zwei Wochen in die Schweiz. Dass das Gericht seine Adresse nicht kenne, verwundert ihn. «Ich melde sie ihnen in dem Fall also nächstens.» Ob er das geforderte Geld für die Busse aufbringen kann und will, lässt er bewusst offen. Heiko S.: «Schauen wir mal.»
*Name der Redaktion bekannt