Rottweiler attackiert Spaziergängerin und lässt sie schwer verletzt zurück
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Resozialisierung nützte nichts:Dieser Rottweiler attackierte 2019 eine Spaziergängerin

Rottweiler Slobo biss Zürcher Seniorin halb tot
«Ich sah, wie Fleisch aus meiner Wunde hing»

Wegen ihres aggressiven Rottweilers, der eine Rentnerin in Zürich attackierte und schwer verletzte, muss sich Dragica B. am Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. Die Seniorin erinnert sich noch zu gut an den Vorfall.
Publiziert: 06.09.2022 um 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2022 um 16:50 Uhr
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Dragica B.* erscheint mit ihrem Anwalt zur Gerichtsverhandlung in Horgen.
Foto: Beat Michel
Beat Michel, Fabian Babic

Für die zierliche Rentnerin Miriam Z.* (77) endete ein Spaziergang in Horgen ZH fatal: Ein aggressiver Rottweiler kam ihr entgegen, attackierte sie und verletzte sie schwer. Dass sie bei diesem Angriff im Oktober 2019 nicht gestorben ist, war nur Glück, heisst es in der Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft. Gerettet wurde sie von einer Anwohnerin. Die Halterin flüchtete, während die Seniorin schwerverletzt am Boden lag.

Am Dienstag muss sich Dragica B.* (35), Halterin des Rottweilers Slobo, vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. Der Vorwurf: schwere Körperverletzung und unterlassene Nothilfe. Auch ihr Ex-Mann Radan B.* (35) steht vor Gericht – wegen Tierquälerei und schwerer Körperverletzung. Das Urteil wird gemäss derzeitiger Planung am nächsten Dienstag eröffnet. Slobo wurde inzwischen eingeschläfert.

Halterin spielt weitere Vorfälle herunter

Zur Gerichtsverhandlung am Dienstag erscheint Dragica B. ganz in Weiss. Sie erklärt, warum sie dem ersten Prozesstag, der für Juni 2022 vorgesehen war, ferngeblieben ist: «Es ist mir so schlecht gegangen. Ich bin zusammengebrochen.» Sie sei in psychologischer Behandlung und habe ein Zeugnis, das ihr eine Verhandlungsunfähigkeit attestiere. Sie habe es aber versäumt, das Zeugnis rechtzeitig einzureichen.

Vor Gericht beteuert die Kroatin: «Mir war nicht klar, dass der Hund so gefährlich ist.» Weitere Vorfälle und Attacken, die sich vor dem blutigen Angriff abspielt haben, spielt sie herunter. Experten haben ihr geraten, den Hund einzuschläfern. Das sei für sie aber nicht infrage gekommen. «Das wäre sehr verwerflich gewesen.»

Wo war der Maulkorb?

Schliesslich soll sich Dragica B. zur brutalen Bissattacke in Horgen äussern. Gemäss Anklageschrift wies die Polizei die Halter an, den Hund nur noch mit Maulkorb zu führen. Dragica B. beteuert aber, dass es in Sachen Maulkorb keine Anweisungen gab.

Dem widerspricht die Aussage eines Polizisten vor Gericht: Er berichtet von einem Vorfall, bei dem Slobo sich auf eine junge Frau gestürzt habe. Der Horgener Gemeindepolizist hat sie angewiesen, künftig nur noch mit Maulkorb spazieren zu gehen. Dabei handle es sich laut dem Polizisten um eine verbindliche Anordnung. Schriftlich sei sie allerdings nicht festgehalten worden, weil die Angegriffene keine Anzeige erstattete.

Warum hat sie ihrem Hund beim verhängnisvollen Spaziergang keinen Maulkorb aufgesetzt? Es sei viel zu heiss gewesen, antwortet Dragica B. «Er hechelte stark.»

«Ich würde es wieder gleich machen»

Dass sie den Hund nicht unter Kontrolle gehabt habe, will Dragica B. nicht gelten lassen. Am Tag der Attacke sei sie zehn Menschen mit ihrem Hund begegnet. Nie sei etwas passiert. Auch beim Aufeinandertreffen mit Miriam Z. fühlte sie sich sicher. «Er war eigentlich ruhig», sagt die Angeklagte. «Ich habe mich korrekt verhalten.»

Trotz all ihrer Beteuerungen, wie gut sie den Hund im Griff habe, kam es zum blutigen Angriff. «Es gibt keine Erklärung», sagt sie unter Tränen. «Experten konnten mir keinen Grund nennen, warum es zur Attacke kam. Ich würde es wieder gleich machen.»

Dragica B. will Verantwortung übernehmen

Wenn sie alles richtig gemacht habe, so möchte der Vorsitzende Richter wissen, wer sei denn für den Angriff verantwortlich? «Ich übernehme die Verantwortung», sagt Dragica B. schliesslich doch.

Danach widmete sich das Gericht dem zweiten, schwerer wiegenden Vorwurf: der unterlassenen Nothilfe. Nach der Bissattacke machte sich Dragica B. mit ihrem Hund aus dem Staub – und liess die schwerverletzte Rentnerin auf dem Boden liegen.

«Ich war unter Schock. Ich habe nicht gesehen, dass die Frau verletzt war», behauptet die Angeklagte. Sie habe auch nicht mitbekommen, dass der Hund mehrmals zugebissen hatte oder dass die Frau auf dem Boden gelegen war.

Der Richter wendet ein, dass sie den Hund von der am Boden liegenden Frau weggerissen habe. Dragica B. will sich nicht daran erinnern können: «Ich habe nichts mehr wahrgenommen», sagt sie. «Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum das passiert ist.»

Opfer beschreibt Angriff

Miriam Z. habe weder die Halterin noch den Hund gekannt, erklärt sie vor Gericht. «Ich hatte keine Angst vor Hunden damals.» Also sei sie mit etwa zwei Metern Abstand an Slobo vorbeigegangen. «Dann schlug es mich von hinten wie mit zwei Holzscheiten zusammen. Ich bin etwa vier Schritte gegangen. Dann war ich weg», berichtet die Rentnerin. Als Nächstes sah sie, wie Pflegerinnen mit Verband hantierten. «Ich sah, wie Fleisch aus meiner Wunde raushing.»

Der Hund fiel fügte ihr zahlreiche Bissverletzungen im Gesicht, im Nacken sowie an Kopf, Rücken und Armen zu. Mehrere Bisse lagen in der Nähe von wichtigen Blutgefässen am Hals.

Dass die Angeklagte nichts davon mitbekommen habe, glaubt Miriam Z. nicht: «Sicher hat die Hundehalterin gesehen, dass ich verletzt war. Die Kleider waren zerrissen. Es war überall Blut.» Sie leide immer noch schwer unter der Attacke: «Ich habe Panik, wenn mich ein Hund ansieht.»

Schnell abgehauen, um keine Probleme zu kriegen

Für die Staatsanwältin ist klar: Sie will nicht von ihrem geforderten Strafmass abweichen. Sie verlangt eine bedingte zweijährige Haftstrafe sowie einen Landesverweis von sieben Jahren. Es handle sich um schwere Körperverletzung, weil das Opfer nach wie vor unter der Attacke leide, argumentiert die Staatsanwältin. «Noch immer hat sie beim Verlassen der Wohnung Todesangst.» Dass die Angeklagte nichts mitbekommen haben soll, hält die Staatsanwältin für unglaubwürdig: «Die Angeklagte habe das Blut auf der neongelben Jacke des Opfers sehen müssen.» Deshalb schliesst die Staatsanwältin: «Den Tatort habe die Angeklagte einfach schnell verlassen, um keine Probleme zu kriegen.»

Für den Mann, der als Tierhalter eingetragen war, fordert die Staatsanwältin 18 Monate bedingt. Er habe die Verantwortung bei der Befragung immer auf die Ex-Frau abgeschoben. Dabei hat er laut der Staatsanwältin es unterlassen, entsprechende Massnahmen zu ergreifen und damit ein schweres Risiko für die Allgemeinheit geschaffen.

* Namen geändert

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