Das entschied das Zwangsmassnahmengericht am Donnerstag. Der Haftrichter in Dietikon folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das sagte Erich Wenzinger, der Medienverantwortliche bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ausschlaggebend für die Verhängung der U-Haft war die Kollusionsgefahr, also die Möglichkeit von Absprachen und Zeugenbeeinflussungen.
Der 20-jährige Ardian C.* war am Samstagabend mit seinem Fahrzeug auf der Bernstrasse in Dietikon auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem anderen Auto zusammengestossen. Dabei erlitten dessen Insassen, eine 42 Jahre alte Frau und ihre vierjährige Tochter, lebensgefährliche Verletzungen. Der Unfallverursacher und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.
Ermittlungen wegen möglichem Raser-Delikt
Der junge Mann wurde am Montag verhaftet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren unter anderem wegen eines Raserdelikts und Körperverletzung. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Lenker den Personenwagen vor der Kollision massiv beschleunigte und mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war, hiess es zur Begründung.
Ausserdem eröffnete die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Unterlassung der Nothilfe und wegen Irreführung der Rechtspflege. Der Beifahrer sowie der Mieter des Unfallfahrzeugs wurden vorübergehend ebenfalls verhaftet. Beide wurden mittlerweile wieder freigelassen. Der Mieter hatte den PS-starken Wagen an den Unfallverursacher ausgeliehen.
Wie schnell der 20-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls genau unterwegs war, müssen Ermittlungen zeigen. Beide Unfallfahrzeuge wurden sichergestellt. Über den Gesundheitszustand der schwerverletzten Frau und ihrer Tochter wussten lagen am Donnerstagnachmittag weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Kantonspolizei Zürich Informationen vor. (SDA)
* Name geändert
Seit 2013 gilt das Verkehrssicherheits-Programm «Via sicura». Für Autofahrer relevant ist die Verschärfung bei Raserdelikten: Das Gesetz definiert genau, wer ein Raser ist.
– In einer 30er Zone: Wer 40 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 70 km/h)
– Dort, wo 50 km/h gilt (innerorts): Wer 50 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 100 km/h)
– Dort, wo 80 km/h gilt (ausserorts): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 140 km/h)
– Geschwindigkeitsbegrenzung über 80 km/h (etwa auf Autobahnen): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell führt (ab 160 km/h)
Ebenso gilt als «Raser», wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, etwa durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Seit 2013 gilt das Verkehrssicherheits-Programm «Via sicura». Für Autofahrer relevant ist die Verschärfung bei Raserdelikten: Das Gesetz definiert genau, wer ein Raser ist.
– In einer 30er Zone: Wer 40 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 70 km/h)
– Dort, wo 50 km/h gilt (innerorts): Wer 50 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 100 km/h)
– Dort, wo 80 km/h gilt (ausserorts): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 140 km/h)
– Geschwindigkeitsbegrenzung über 80 km/h (etwa auf Autobahnen): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell führt (ab 160 km/h)
Ebenso gilt als «Raser», wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, etwa durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.