Der Ex-Banker Rudolf Elmer muss sich heute Donnerstag wegen Bankgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der 60-Jährige, der sich als Whistleblower sieht, verlangt Freisprüche. Der Staatsanwalt hält ihn hingegen für einen «gewöhnlichen Verräter«.
Vor dem Bezirksgericht Zürich hatte Rudolf Elmer im Januar 2015 einen Teilerfolg erzielt. In erster Instanz wurde der Ex-Banker in verschiedenen Punkten freigesprochen.
Bedingte Geldstrafe verhängt
Während der Staatsanwalt noch eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte, verhängte das Bezirksgericht bloss eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen.
Das Urteil hat Elmer erwartungsgemäss dennoch angefochten: Der Whistleblower will auch die Verurteilung wegen Bankgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung vom Tisch haben. Er verlangt Freisprüche.
Der «Fall Elmer» zieht sich inzwischen über viele Jahre hin: Ab 2003 führte Elmer gemäss Anklageschrift «einen sehr vielseitigen und äusserst hartnäckigen Kampf gegen die Bank Julius Bär». Für diese war er auf den Cayman Islands tätig, war aber entlassen worden.
Wikileaks Daten zukommen lassen
Im Dezember 2007 oder im Januar 2008 soll es dann gewesen sein, als Rudolf Elmer der damals noch unbekannten Enthüllungsplattform WikiLeaks geheime Bankdaten zur Veröffentlichung zukommen liess. Und im Januar 2011, zwei Tage vor einem ersten Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht, überreichte Elmer in London medienwirksam zwei CDs an den WikiLieaks-Gründer Julian Assange. Diese sollen aber leer gewesen sein.
Die Figur Rudolf Elmer wird unterschiedlich wahrgenommen. Für eine Seite, zu der er selber zu zählen ist, ist er der Whistleblower, der gegen böse Bankmachenschaften ankämpft. Für die andere Seite, zu der der Staatsanwalt gehört, handelt es sich um einen «normalen Verräter", der eine «endlose Fehde gegen seine frühere Arbeitgeberin» führte. (bau/SDA)