Taekwondo-Champ D.K.* betrieb eine Kampfsport-Schule in Thalwil ZH. Vergangenes Jahr verhaftete ihn die Polizei. Der Koreaner soll sich an seinen Schützlingen vergriffen haben! Heute steht der zweifache Weltmeister und ehemalige Nationaltrainer der Schweiz vor dem Bezirksgericht in Horgen.
Die Anklage gegen ihn ist happig: Gemäss der Staatsanwältin hatte D.K. eine achtjährige Schülerin früher ins Training kommen lassen. «Unter dem Vorwand, ein Spiel zu machen, setzte er dem Mädchen (...) eine Augenbinde auf und forderte sie auf, den Mund zu öffnen, um herauszufinden, wie viele Finger er ihr in den Mund steckt», schreibt die Staatsanwältin. Statt den Fingern habe der Südkoreaner seinem Schützling sein Geschlechtsteil in den Mund gesteckt. Dies soll mehrere Male vorgekommen sein.
Schon zwei Jahre früher soll D.K. das Mädchen (damals sechs Jahre alt) missbraucht haben. So soll er sie angewiesen haben, mit geschlossenen Augen «Kicks» zu üben. Dabei musste sie die Hand des Trainers halten. Doch statt der Hand habe der Koreaner sein Geschlechtsteil hingehalten.
Auch mit einer weiteren Schülerin (9) habe er sein perverses Spiel getrieben. Gemäss Anklage hatte der Kampfsport-Trainer der Schülerin die Augen mit einem Kimono-Gürtel verbunden. Weil das Mädchen unter der Augenbinde durchguckte, entdeckte sie den Missbrauchsversuch.
Trainer bestreitet Vorwürfe
Der Kampfsport-Trainer befindet sich seit April letzten Jahres in Untersuchungshaft. Mit einem deutlichen «Nein, nein, nein» stritt der Koreaner heute vor dem Horgener Bezirksgericht die Vorwürfen der beiden Mädchen ab. Er sei nie mit ihnen alleine gewesen. Er könne sich auch nicht vorstellen, wieso die Mädchen ihn dieser Taten bezichtigen. Denn nur schon aus medizinischen Gründen, sei er nicht zu dieser Tat in der Lage gewesen. So sei er seit 10 Jahren impotent.
Die Befragung des Kampfsport-Trainer fand in seiner Muttersprache auf Koreanisch statt. Der Mann gestikulierte bei seinen Ausführungen immer wild – wechselte ab und an ins Deutsche.
Der gab denn heute auch neue Details zu Protokoll. Er hätte zum besagten Zeitpunkt des Übergiffs im März 2016 gar nicht in der Schule unterrichtet. Er sei wegen eines Unfalls im August 2016 von Februar bis April krank geschrieben gewesen. Das sei ihm erst wieder in der U-Haft in den Sinn gekommen, als er wieder Probleme mit seinem Ellbogen hatte. Dies hätte er aber nur seinem Anwalt mittgeteilt.
War er wirklich krank?
Sein Sohn habe die Kindergruppen in dieser Zeit trainiert. Auf die Frage, ob er dafür ein ärztliches Attest habe, meinte D.K.: «Ich habe es meiner Versicherung per Mail zugeschickt.» Das Zeugnis wurde jedoch nicht als Beweis vorgelegt. Ebenso wenig sagte der Sohn für seinen Vater vor Gericht aus.
«Reine Schutzbehauptung», findet die Staatsanwältin. Sie schenkt dem Angeklagten keinen Glauben. Im Gegenteil: «Ich frage mich, wie man nach einem Unfall im August erst viel später krank geschrieben sein kann.» Ebenso zweifelt sie seine Impotenz an. Sie plädiert auf eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und einen Landesverweis von 15 Jahren. Zudem fordert sie ein Berufsverbot. «Es ist kaum denkbar, dass sich so junge Mädchen eine derart detaillierte Geschichte ausdenken.» Die Mädchen hätten unabhängig voneinander die selben Dinge berichtet. Eine Absprache sei nicht möglich gewesen. So hätten sich auch die Eltern der beiden nicht gekannt.
Der Verteidiger fordert derweil einen Freispruch und eine hohe Entschädigung für die schon 390 Tage währende Haft. Er meldete grobe Fehler im Verfahren gegen seinen Mandanten an. Zudem hätte sich D.K. freiwillig aus Korea bei der Polizei gemeldet und sich einige Tage später ebenso freiwillig den Behörden in der Schweiz gestellt. Ebenso zweifelt er die Kompetenz der Spezialistinnen an, die bei der Befragung der Kinder anwesend waren.
D.K. muss 2,5 Jahre in den Knast
D.K ist bereits wegen sexueller Übergriffe rechtskräftig verurteilt. Vor über zehn Jahren hatte er zwei Elitesportlerinnen sexuell bedrängt, die er damals trainierte. Dafür kassierte er eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt.
Schon beim letzten Prozess vor dem Zürcher Obergericht beteuerte er unter Tränen seine Unschuld. Alles sei eine Verschwörung. Doch die Richter nahmen ihm die Komplott-Theorie nicht ab.
Das Gericht hat Grüsel-Trainer D.K. der mehrfach sexuellen Handlung mit Kindern schuldig gesprochen. Er muss 30 Monate in den Knast. «Sie zeigen keinen Hauch von Einsicht, deshalb müssen sie die ganze Strafe absitzen», begründet Gerichtspräsident Reto Nadig das Urteil gegen den Grüsel-Trainer.
«Es war Oralverkehr in mehreren Fällen»
Zudem hat das Gericht einen Landesverweis über sieben Jahre ausgebrochen. «Die Aussagen der Mädchen wirken sehr glaubwürdig. Es gäbe keinen Grund, dass die Beschuldigungen erfunden seien», sagt Nadig.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass der einstige Kampfsport-Weltmeister geplant vorgegangen sei. «Es war Oralverkehr in mehreren Fällen.» Der Beschuldigte habe sich hinterhältig verhalten und seine Machtposition ausgenützt. Während der Urteilsbegründung schnauft D.K. immer wieder hörbar auf.
Im Fall des ersten Opfers wurde der 49-jährige Kampfsport-Trainer der mehrfach sexuelle Handlung mit Kindern schuldig gesprochen. Im zweiten Fall entschied das Gericht auf versuchte sexuelle Handlung mit einem Kind. Beide Opfer erhalten eine Genugtuung. Beim ersten Opfer beträgt diese 10’000 Franken, beim zweiten Opfer 2000 Franken. Zudem darf er zehn Jahre nicht mehr als Trainer arbeiten.
* Name geändert