Heiliger Bimbam!
Kirchenglocken-Geläut wird ein Fall fürs Bundesgericht

Darf die Kirchenglocke auch in der Nacht alle 15 Minuten läuten? Ein Zürcher Gericht meint Nein. Die zuständige Kirche will den Entscheid ans Bundesgericht ziehen.
Publiziert: 09.08.2016 um 12:34 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:30 Uhr
In Wädenswil sollen die Kirchenglocken weiterhin auch in der Nacht schällen.
Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA

Die Kirchenpflege der reformierten Kirche Wädenswil ZH wird das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen. Das Verwaltungsgericht hatte mit seinem Urteil vom Montag den Viertelstundenschlag der Kirchenglocken in der Nacht wegen einer Lärmklage verboten.

«Wir spüren einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung und der Kirchgemeinde. Wir werden das Urteil deshalb ans Bundesgericht weiterziehen», erklärt Peter Meier, Präsident der Kirchenpflege, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie hätten bereits erste Reaktionen zum Urteil erhalten. Meier bestätigt damit eine entsprechende Meldung der SRF-Sendung «Schweiz Aktuell«.

Man wolle mit dem Weiterzug nicht stur sein, und es gehe auch nicht nur um die Tradition. «Aber wir haben bereits das Geläut zum Frühgebet von 6 auf 7 Uhr verschoben. Schon damals gab es Opposition aus der Bevölkerung», sagte Meier. Viele hätten sich vom Geläut nicht gestört gefühlt.

Zürcher Gericht verbot Viertelstundentakt

Ausserdem zweifelt der Kirchenpflege-Präsident die ETH-Lärmstudie an. Er habe Signale von Lärmfachleuten bekommen, dass die Aussagen in der Studie, wonach zusätzliche Aufwachreaktionen bei viertelstündlichem Kirchengeläut bereits ab 40 bis 45 Dezibel auftreten können, nicht eindeutig bewiesen seien.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Glocken der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil von 22 bis 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde schlagen dürfen.

Das Verwaltungsgericht lehnte damit eine Beschwerde der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil und der Stadt Wädenswil ab. Sie hatten gegen den Entscheid des Baurekursgerichts rekurriert, das nachts den Viertelstundenschlag der Kirchenglocken verboten hatte.

Ein Ehepaar, das 200 Meter vom Kirchturm entfernt wohnt, hatte sich in seiner Nachtruhe gestört gefühlt und sich entsprechend beschwert. Das Gericht gewichtete in seinem Urteil die Nachtruhe der Bevölkerung höher als die Zeitansage. (SDA)

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