Ein 38-jähriger Kosovare muss sich am Montag vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Sie sollten sich «nicht an den Händen halten», sagte der Beschuldigte an einem Mittwochnachmittag zu zwei Männern, die Hand in Hand an einem Coiffeursalon in Winterthur vorbeigingen.
Als die beiden nicht gehorchten, schlug der Beschuldigte den Männern auf die Hände und beschimpfte sie unter anderem als «ekelhafte Schwuchteln» und «Perverse».
Beiden eine Ohrfeige gegeben
Als der Inhaber des Coiffeursalons eingriff, konnten die beiden Männer zunächst einige Schritte weitergehen. Der Beschuldigte stellte sich jedoch erneut vor die beiden hin und verpasste beiden je eine Ohrfeige. Die Staatsanwaltschaft klagte den Versicherungsbroker daraufhin wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Tätlichkeiten an.
Sie fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 300 Franken. Die Strafe soll gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Folgt das Gericht dem Antrag, muss der vorbestrafte Beschuldigte ins Gefängnis. (SDA)