«Halsbrecherisches Fahrverhalten» von Schweizer Top-Banker
Rekordstrafe für millionenschweren Tesla-Rüpel

Die Reichen lässt man laufen? Nicht, wenn sie so rücksichtslos gegen diverse Verkehrsregeln verstossen wie dieser Top-Banker.
Publiziert: 19.05.2018 um 20:39 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:50 Uhr
«Halsbrecherisches Fahrverhalten»: Die Staatsanwaltschaft las dem Tesla-Fahrer die Leviten.
Foto: Michael Raaflaub
Tobias Marti

Dieser Teslafahrer nahm die Sache mit dem Selbstfahrmodus etwas zu wörtlich: Im Gubristtunnel, auf der A1 Richtung St. Gallen, stellte er den Autopilot ein, nahm den Fuss vom Gas, die Hände vom Lenkrad und widmete sich seinem Handy.

Allerdings gelten für Lenker von teilautomatisierten Autos dieselben Regeln wie für alle anderen. Der Mann* – ein Schweizer Multimillionär, der im Ausland lebt – hatte die volle Aufmerksamkeit der Ordnungshüter, die ihm folgten. Und fleissig Notizen machten, wie der Strafbefehl der Zürcher Staatsanwaltschaft Limmat zeigt, der SonntagsBlick vorlag: «Er hätte nicht mehr rechtzeitig reagieren können», heisst es dort.

Zeit ist Geld, wohl erst recht, wenn jemand wie der Teslafahrer über mehrere Jahre in der «Bilanz»-Liste der Top-100-Banker steht. Vielleicht wurde ihm das schlagartig selber klar. Jedenfalls hatte er es nach seiner Handyphase im Gubrist auf dem Weg zum Flughafen Zürich plötzlich eilig.

Mehrfach rechts überholt

Was folgte, ist in den Augen der Staatsanwaltschaft eine «vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln»: Der Multimillionär beschleunigte rechts an drei Autos vorbei, überfuhr eine doppelte Sicherheitslinie, überholte erneut auf der rechten Spur, fuhr bei all dem viel zu schnell – statt 80 etwa 114 Stundenkilometer. Noch auf der Flughafenzufahrt überholte er mehrfach rechts. Kurz: Der Tesla-Rüpel «gefährdete durch sein halsbrecherisches Fahrverhalten unbeteiligte Autofahrer», wie die Staatsanwaltschaft formuliert.

Die Verkehrsregelverletzungen hängen nicht im Entferntesten mit der beruflichen Tätigkeit seines Mandanten zusammen, argumentiert dessen Anwalt auf Anfrage von SonntagsBlick. Offen bleibt, ob es möglicherweise genau dieses geahndete Verhalten ist, das einen Banker erst zum Topbanker macht.

Jedenfalls hatte die Staatsanwaltschaft für einmal einen Grossen an der Angel – und liess ihn keineswegs laufen.

Ganz neue Dimensionen

Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 3000 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Verbindungsbusse von 10'000 Franken bestraft. Das sind Dimensionen, die nicht einmal Zürcher Staatsanwälten oft unterkommen.

Nun muss der Mann seinen Luxus-Elektro-Schlitten für die nächsten beiden Jahre deutlich vorsichtiger kutschieren.

Solange dauert die angeordnete Probezeit, für welche die endgültige Strafe aufgeschoben wurde. Bei einer erneuten Verletzung der Verkehrsregeln werden die 450'000 Franken fällig.

Die zusätzliche Busse von 10'000 Franken zahlte er jedenfalls unverzüglich. Im Topbanker-Tempo.

*Name der Redaktion bekannt

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